Abfindungs-Rechner 2026

Bei einer Kündigung steht Ihnen unter Umständen eine Abfindung zu. Dieser Rechner berechnet die Abfindungssumme nach der gesetzlichen Formel (§1a KSchG) und erklärt die steuerliche Begünstigung durch die Fünftelregelung.

Abfindung berechnen: §1a KSchG, Fünftelregelung & Steuervorteile

Was ist eine Abfindung und wann haben Sie Anspruch?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es in Deutschland keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Einen direkten Anspruch eröffnet § 1a KSchG: Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und gleichzeitig eine Abfindung anbietet, kann der Arbeitnehmer durch Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage die Zahlung beanspruchen.

In der Praxis entstehen die meisten Abfindungen jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder Sozialplänen. Letztere werden in Unternehmen mit Betriebsrat bei Massenentlassungen oder Betriebsänderungen ausgehandelt und legen oft einheitliche Berechnungsformeln für alle betroffenen Mitarbeitenden fest.

Die Regelabfindung: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Als Faustformel gilt die sogenannte Regelabfindung nach § 1a KSchG: Für jedes vollendete Jahr der Betriebszugehörigkeit wird ein halbes Bruttomonatsgehalt gewährt. Wer also 10 Jahre im Unternehmen war und 4.000 € brutto verdient, kann mit einer Abfindung von rund 20.000 € rechnen. Angefangene Jahre werden dabei in der Regel anteilig berücksichtigt, wobei ab sechs Monaten typischerweise aufgerundet wird.

Diese Formel ist ein Ausgangspunkt, kein Maximum. In Verhandlungen werden häufig höhere Multiplikatoren – bis zu 1,5 oder 2,0 Monatsgehälter pro Jahr – erzielt, insbesondere bei langer Betriebszugehörigkeit, hohem Alter oder schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Fünftelregelung: Steuerliche Begünstigung nutzen

Abfindungen sind in Deutschland voll steuerpflichtig – eine Steuerfreiheit existiert seit 2006 nicht mehr. Allerdings greift bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als ob sie auf fünf Jahre verteilt ausbezahlt worden wäre. Durch die Progressionsmilderung zahlen Sie in der Regel deutlich weniger Einkommensteuer als bei einer normalen Einmalzahlung.

Der Steuervorteil ist besonders groß, wenn die Abfindung hoch ist und Ihr sonstiges Einkommen im Zahlungsjahr niedrig gehalten werden kann – etwa durch Kurzarbeit vor der Auszahlung oder durch den Zeitpunkt der Kündigung. Ein Steuerberater kann hier erhebliche Einsparungen ermöglichen. Unser Rechner zeigt Ihnen eine erste Schätzung des Nettobetrags mit und ohne Fünftelregelung.

Was der Abfindungsrechner leistet

Mit unserem Abfindungs-Rechner ermitteln Sie schnell die zu erwartende Brutto-Abfindung auf Basis Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihres Gehalts. Zusätzlich liefert das Tool eine Schätzung der Steuerlast mit und ohne Fünftelregelung, damit Sie einschätzen können, wie viel netto tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechtsberatung, bieten aber eine solide Grundlage für Kündigungsverhandlungen.

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