Grunderwerbsteuer-Rechner: Sätze nach Bundesland, Notar- & Grundbuchkosten berechnen
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist vom Käufer zu zahlen – sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Steuer variiert je nach Bundesland stark und gehört zu den größten Kaufnebenkosten.
Der Grunderwerbsteuer-Rechner zeigt Ihnen den exakten Steuerbetrag für jedes Bundesland: Von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € bedeutet das einen Unterschied von bis zu 12.000 €.
Notar- und Grundbuchkosten
Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienerwerb weitere Kaufnebenkosten an. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und die Grundschuld; seine Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und betragen typischerweise 1,0–1,5 % des Kaufpreises.
Die Grundbucheintragung kostet rund 0,3–0,5 % des Kaufpreises. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer summieren sich die staatlichen Kaufnebenkosten häufig auf 7–10 % des Kaufpreises – ein Betrag, der beim Eigenkapital eingeplant werden muss.
Maklerprovision und Gesamtkaufnebenkosten
Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Wohnungskauf: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision. In der Praxis wird die Maklerprovision von 3,57 % (inkl. MwSt.) häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Ohne Makler entfällt dieser Kostenblock vollständig.
Der Grunderwerbsteuer-Rechner addiert alle Nebenkosten – Steuer, Notar, Grundbuch und optional Makler – zu einem Gesamtkaufnebenkosten-Betrag. So wissen Sie bereits vor der Finanzierungszusage, wie viel Eigenkapital mindestens vorhanden sein muss.
Steuersparmöglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer
In einigen Fällen kann die Grunderwerbsteuer reduziert oder vermieden werden: Käufe innerhalb der geraden Linie der Verwandtschaft (Eltern, Kinder, Geschwister) sind in der Regel befreit. Auch bei Unternehmensum- und -restrukturierungen gibt es Ausnahmeregelungen.
Käufer sollten darauf achten, dass bewegliches Inventar (Küche, Einbauschränke) im Kaufvertrag separat ausgewiesen wird, da dieser Teil nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Eine realistische Bewertung spart bares Geld. Mehr zur Gesamtfinanzierung im Baukredit-Rechner.