Mindestlohn-Prüfer 2026: Effektiven Stundenlohn prüfen & Unterschreitung erkennen
Der gesetzliche Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Dieser wurde gemäß den Empfehlungen der Mindestlohnkommission angepasst und gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Regelung ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert und verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung, unabhängig von der Unternehmensform oder -größe.
Besondere Bedeutung hat der Mindestlohn für Teilzeit- und Minijobbeschäftigte, da sich durch die Erhöhung die maximal erzielbare Einkommensgrenze für Minijobs automatisch angepasst hat. Die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze ergibt sich aus dem Mindestlohn multipliziert mit der monatlich zulässigen Höchststundenzahl.
Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Nicht alle Beschäftigten fallen unter den gesetzlichen Mindestlohn. Ausnahmen gelten unter anderem für Auszubildende (hier gilt das Berufsbildungsgesetz mit eigenen Mindestausbildungsvergütungen), Praktikanten in Pflichtpraktika sowie für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Langzeitarbeitslose können in den ersten sechs Monaten nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung ebenfalls zu einem niedrigeren Lohn eingestellt werden.
Branchen mit einem branchenspezifischen Mindestlohn oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns – etwa Bauhauptgewerbe, Pflege oder Gebäudereinigung – müssen den höheren Tarifmindestlohn zahlen. Unser Prüfer hilft Ihnen, den tatsächlich geltenden Mindestsatz für Ihre Branche zu ermitteln.
Effektiven Stundenlohn prüfen: Nicht nur der Grundlohn zählt
Der effektive Stundenlohn muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Problematisch ist dies insbesondere, wenn im Arbeitsvertrag Monatsgehälter vereinbart sind, aber tatsächlich geleistete Überstunden nicht oder nicht vollständig vergütet werden. Teilen Sie Ihr Monatsgehalt durch alle tatsächlich geleisteten Stunden, ergibt sich der effektive Stundenlohn – und dieser muss über 13,90 € liegen.
Bei Bonuszahlungen, Prämien oder Sachleistungen ist die Anrechnung auf den Mindestlohn teilweise möglich, aber nicht immer zulässig. Urlaubs- und Weihnachtsgeld können nur unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Unser Tool berechnet transparent, ob Ihr Entgelt die gesetzliche Untergrenze erfüllt.
Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber in bestimmten Branchen – darunter Gastronomie, Bau, Pflege und Haushaltsdienstleistungen – sind zur Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtet. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet und für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern von bis zu 500.000 € führen. Unser Mindestlohn-Prüfer hilft auch Arbeitgebern, die korrekte Stundenerfassung und Lohndokumentation im Blick zu behalten.