Kindergeld-Rechner 2026

Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind einheitlich 255 € Kindergeld monatlich. Dieser Rechner berechnet Ihren monatlichen und jährlichen Kindergeldanspruch und zeigt, bis wann das Kindergeld für jedes Kind bezahlt wird.

Kindergeld 2026 berechnen – Anspruch, Höhe und Kinderfreibetrag im Vergleich

Wie viel Kindergeld steht mir 2026 zu?

Seit Januar 2023 erhalten Eltern für jedes Kind einheitlich 250 € pro Monat – eine deutliche Vereinfachung gegenüber der früheren Staffelung. Für das Jahr 2026 liegt der Betrag bei 255 € je Kind. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und direkt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden, rückwirkend jedoch nur für die letzten sechs Monate.

Kindergeld erhalten grundsätzlich alle in Deutschland ansässigen Personen für ihre Kinder. Auch Staatsangehörige anderer EU-Länder sowie bestimmter Drittstaaten können anspruchsberechtigt sein, wenn sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Anspruchsdauer: Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Darüber hinaus kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen, wenn das Kind sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem ersten Studium befindet, einen freiwilligen Dienst leistet oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wichtig: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljjährige Kinder in Ausbildung.

Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren müssen Eltern regelmäßig Nachweise über die Ausbildungssituation einreichen. Die Familienkasse prüft den Anspruch jährlich neu. Bei einem abgeschlossenen ersten Berufsabschluss oder Erststudium entfällt der Anspruch – es sei denn, das Kind befindet sich in einer weiteren Ausbildung und hat noch keinen Job mit mehr als 20 Wochenstunden.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – die Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob der Kinderfreibetrag (2026: 6.672 € je Kind) oder das ausgezahlte Kindergeld steuerlich vorteilhafter ist – die sogenannte Günstigerprüfung. Dabei wird das Kindergeld mit der Steuerersparnis durch den Freibetrag verglichen. Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen ist das Kindergeld die bessere Option; bei höheren Einkommen kann der Freibetrag mehr bringen.

Der Kinderfreibetrag besteht aus dem sächlichen Existenzminimum des Kindes sowie dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA). Beide Teile werden auf beide Elternteile aufgeteilt, können aber unter Umständen auf einen Elternteil übertragen werden. Das Ergebnis der Günstigerprüfung wirkt sich auch auf den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer aus.

Kindergeld richtig beantragen und Fehler vermeiden

Viele Eltern verschenken Kindergeld, weil sie den Antrag zu spät stellen. Da Kindergeld nur rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt wird, sollte der Antrag unbedingt zeitnah nach der Geburt oder nach dem Eintreten einer Anspruchsvoraussetzung gestellt werden. Auch bei Änderungen – etwa wenn ein Kind eine Ausbildung beginnt oder abbricht – muss die Familienkasse unverzüglich informiert werden, um Rückforderungen zu vermeiden.

Unser Kindergeld-Rechner hilft Ihnen, Ihren persönlichen Anspruch schnell zu ermitteln, die Anspruchsdauer abzuschätzen und zu verstehen, ob für Ihre Steuersituation das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Geben Sie einfach die Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter ein – die Berechnung erfolgt sofort und ohne Registrierung.

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