Brutto-Netto-Rechner 2026: Lohnsteuer, Sozialversicherung & Nettolohn berechnen
Wie viel bleibt vom Bruttogehalt übrig?
Der Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihnen auf einen Blick, wie viel Nettolohn nach allen Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Vom Bruttogehalt werden zunächst Lohnsteuer und gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag (Soli) sowie Kirchensteuer abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt direkt von Ihrer Steuerklasse (I bis VI) ab und steigt progressiv mit dem Einkommen.
Zusätzlich zur Steuer werden die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Pflegeversicherung (PV) und Arbeitslosenversicherung (AV). Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diese Beiträge in der Regel je zur Hälfte.
Steuerklassen und ihre Auswirkung auf den Nettolohn
Die Wahl der Steuerklasse hat erheblichen Einfluss auf das monatliche Netto. Steuerklasse I gilt für Ledige, Steuerklasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Die Kombination III/V ist für Ehepaare mit großem Einkommensunterschied vorteilhaft. Weitere Details finden Sie im Steuerklassen-Rechner.
Seit 2021 greift der Solidaritätszuschlag nur noch bei höheren Einkommen. Die genaue Freigrenze wird jährlich angepasst, sodass die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr zahlen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Bruttogehalt Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026 gilt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eine bundeseinheitliche Grenze. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten höhere, nach Ost und West getrennte Grenzen. Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird nicht zusätzlich verbeitragt.
Gut zu wissen: Wer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt wahlweise gesetzliche oder private KV-Beiträge.
Arbeitgeberkosten im Überblick
Für Arbeitgeber sind die tatsächlichen Personalkosten deutlich höher als das Bruttogehalt. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt rund 20 % des Bruttolohns. Wer seinen Wunschnettolohn kennt und rückwärts rechnen möchte, sollte den Netto-Brutto-Rückrechner nutzen.
Durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € jährlich wird die Lohnsteuer automatisch gemindert – ohne dass Werbungskosten einzeln nachgewiesen werden müssen. Wer höhere Werbungskosten hat, kann diese in der Steuerklärung geltend machen und eine Rückerstattung erhalten.