Abschreibung berechnen (Affä): Lineare & degressive AfA, Nutzungsdauer & GWG 2026
Was ist Abschreibung (AfA) und warum ist sie wichtig?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Unternehmen und Selbstständigen, die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern nicht sofort vollständig als Betriebsausgabe zu verbuchen, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Dadurch wird der tatsächliche Werteverzehr eines Wirtschaftsguts steuerlich korrekt berücksichtigt.
Die maßgebliche Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter – von Büromöbeln über Fahrzeuge bis hin zu Maschinen – entnehmen Sie der offiziellen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Der Abschreibungsrechner kalkuliert automatisch die jährliche Abschreibungsrate.
Lineare vs. degressive Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Ein Laptop für 1.200 € mit drei Jahren Nutzungsdauer wird demnach jährlich mit 400 € abgeschrieben. Diese Methode ist einfach und weit verbreitet.
Die degressive Abschreibung erlaubt in den ersten Jahren höhere Abschräibungsbeträge, die dann abnehmen. Dies ist steuerlich vorteilhaft, da frühere Abzüge den Steuervorteil früher realisieren. Nach einer Übergangsphase kann zur linearen Methode gewechselt werden, sobald diese höhere Beträge liefert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Grenze liegt derzeit bei einem Netto-Anschaffungspreis von 800 €. Damit entfällt die jährliche Fortschreibung – eine erhebliche buchhalterische Erleichterung.
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € (Netto) gibt es alternativ die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden, der pauschal über fünf Jahre abgeschrieben wird. Welche Methode günstiger ist, hängt von der Anzahl der angeschafften Güter ab.
Abschreibung bei Immobilien
Bei vermieteten Immobilien gilt eine besondere AfA: Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, können mit 3 % jährlich abgeschrieben werden. Ältere Gebäude werden mit 2 % abgeschrieben. Der Grund und Boden wird nie abgeschrieben, da er keiner Abnutzung unterliegt.
Die Gebäudeabschreibung ist ein zentraler Faktor für die Rentabilität einer Immobilieninvestition. In Kombination mit dem Mietrendite-Rechner erhalten Sie ein vollständiges Bild der steuerlichen und wirtschaftlichen Situation Ihrer Immobilie.