Abgeltungssteuer berechnen – Kapitalerträge, Sparerpauschbetrag und Soli
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Seit 2009 werden Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Dies gilt für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Erträge aus Investmentfonds. Die Steuer wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Der effektive Steuersatz liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 % (25 % + 1,375 % Soli). Mit Kirchensteuer reduziert sich die Abgeltungssteuer rechnerisch leicht, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird – der Gesamtsatz liegt dann je nach Bundesland bei 27,82 % (8 % KiSt) oder 27,99 % (9 % KiSt).
Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei
Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Um den Pauschbetrag zu nutzen, sollten Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten – andernfalls wird die Steuer zunächst einbehalten und muss über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Bei mehreren Bankverbindungen kann der Pauschbetrag aufgeteilt werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten. Unser Rechner berücksichtigt den bereits genutzten Anteil des Pauschbetrags.
Günstigerprüfung und Ausnahmen
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann den niedrigeren individuellen Satz an. Dies lohnt sich vor allem für Geringverdiener, Studenten und Rentner mit geringem Einkommen.
Seit 2025 werden zudem Kursgewinne aus Aktien und Fonds vollständig der Abgeltungssteuer unterworfen – die frühere Teilfreistellung für Altbestände (vor 2009) ist ausgelaufen. Verluste können mit Gewinnen der gleichen Art verrechnet werden; nicht genutzte Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.