Erbschaftsteuer berechnen – Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Erbschaft?
Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 € und Eltern bei einer Erbschaft 100.000 €. Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 €.
Erst der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Bei einem Erbe von 600.000 € an ein Kind fallen also nur 200.000 € unter die Erbschaftsteuer. Die Steuersätze steigen mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und variieren je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %.
Die drei Steuerklassen im Erbschaftsteuerrecht
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) kennt drei Steuerklassen, die sich von den Lohnsteuerklassen unterscheiden. Steuerklasse I umfasst nahe Angehörige: Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern (bei Erbschaft). Die Steuersätze liegen zwischen 7 % und 30 %. Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten, Neffen und Stiefeltern – hier reichen die Sätze von 15 % bis 43 %. Steuerklasse III betrifft alle übrigen Personen mit Sätzen von 30 % bis 50 %.
Wichtig: Die deutsche Erbschaftsteuer verwendet einen Stufentarif, keinen Grenztarif. Der Steuersatz, der sich aus der Stufe ergibt, wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewendet – nicht nur auf den Teil innerhalb der Stufe.
Immobilien, Betriebsvermögen und Sonderregelungen
Für selbstgenutzte Immobilien gibt es eine Sonderbefreiung: Erbt der Ehepartner oder ein Kind die Familienwohnung und bewohnt sie mindestens zehn Jahre lang, fällt keine Erbschaftsteuer an – bei Kindern allerdings nur bis 200 m² Wohnfläche. Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar vollständig steuerbefreit werden (Regelverschonung bzw. Optionsverschonung).
Unser Rechner bildet die persönlichen Freibeträge und Steuersätze nach ErbStG ab. Sonderbewertungen für Immobilien und Betriebsvermögen erfordern eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.