Gewerbesteuer berechnen – Hebesatz, Messbetrag und Anrechnung
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Gewinn eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt (Gewinn zzgl. Hinzurechnungen, abzgl. Kürzungen). Dann wird der Gewerbeertrag mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Der resultierende Steuermessbetrag wird schließlich mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz variiert erheblich je nach Gemeinde: Während Monheim am Rhein mit 250 % lockt, liegen Großstädte wie München (490 %), Hamburg (470 %) oder Köln (475 %) deutlich höher. Der Mindesthebesatz beträgt 200 %.
Freibetrag und Anrechnung auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 € – erst der darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird besteuert. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gibt es keinen Freibetrag.
Zusätzlich können natürliche Personen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4-Fache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von bis zu ca. 400 % wird die Gewerbesteuer damit faktisch neutralisiert – darüber hinaus entsteht eine echte Zusatzbelastung.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Der Gewerbeertrag kann durch Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Miet- und Pachtzinsen, Lizenzgebühren, Zinsen auf Dauerschulden) erhöht werden. Es gibt einen Freibetrag von 200.000 € für die Summe aller Hinzurechnungen. Kürzungen betreffen u. a. den Grundbesitz (1,2 % des Einheitswerts) und Gewinnanteile aus Beteiligungen.
Unser Rechner berechnet die Gewerbesteuer und den effektiven Steuersatz für Ihre Rechtsform und Ihren Standort. Für die genaue Ermittlung von Hinzurechnungen und Kürzungen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.