Homeoffice-Pauschale 2026 – 6 € pro Tag, bis zu 1.260 € im Jahr
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) ermöglicht es Arbeitnehmern, 6 € pro Homeoffice-Tag als Werbungskosten geltend zu machen. Pro Jahr sind maximal 210 Tage ansetzbar, was einem Höchstbetrag von 1.260 € pro Jahr entspricht. Die Regelung gilt seit 2023 dauerhaft und ersetzt die frühere Corona-Sonderregelung.
Ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die berufliche Tätigkeit an dem betreffenden Tag überwiegend (d. h. mehr als die Hälfte der Arbeitszeit) in der Wohnung ausgeführt wurde. Die Pauschale ist nicht an bestimmte Räumlichkeiten gebunden, erfasst jedoch nur die Tage, an denen nicht zusätzlich Pendlerpauschale angesetzt wird — an denselben Tagen kann nicht beides geltend gemacht werden. Quelle: BMF-Schreiben vom 15.8.2023, § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG.
Werbungskosten-Pauschbetrag: Wann lohnt es sich?
Arbeitnehmer erhalten ohne Nachweis automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG) als Werbungskosten angerechnet. Die Homeoffice-Pauschale bringt also nur dann eine zusätzliche Steuerersparnis, wenn die gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Pendlerpauschale + sonstige) über 1.230 € liegen.
Bei 210 Homeoffice-Tagen und 1.260 € Pauschale wird der Pauschbetrag um 30 € überschritten — der steuerliche Effekt hängt dann vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Wer zusätzlich Pendlerpauschale ansetzt, erreicht den Pauschbetrag deutlich schneller. Die tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich aus dem überschießenden Betrag × Grenzsteuersatz.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren
An einem Tag können entweder Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale angesetzt werden — niemals beide gleichzeitig. Es ist daher sinnvoll, Arbeitstage aufzuteilen: Für jeden Bürotag kann die Pendlerpauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab km 21, einfache Strecke) angesetzt werden; für jeden Homeoffice-Tag die Pauschale von 6 €.
Bei langen Pendelstrecken kann die Pendlerpauschale pro Bürotag höher ausfallen als 6 € Homeoffice-Pauschale. Bei kurzen Wegen hingegen kann es steuerlich vorteilhafter sein, mehr Homeoffice-Tage anzusetzen. Wer keinen festen Arbeitsweg hat (z. B. Freiberufler ohne regelmäßige Arbättsstätte), kann die Homeoffice-Pauschale ebenfalls nutzen.
Dokumentation und Nachweis 2026
Für 2026 gelten strengere Dokumentationsanforderungen: Arbeitnehmer sollten ein Homeoffice-Tagebuch führen, in dem Datum, Tätigkeit und Anteil der Homeoffice-Zeit festgehalten werden. Das Finanzamt kann entsprechende Nachweise verlangen. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Regelung (z. B. Betriebsvereinbarung oder schriftliche Genehmigung) kann ebenfalls hilfreich sein.
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten eingetragen. Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich des Arbeitgebers kann sie nicht berücksichtigt werden — dafür ist immer die persönliche Steuerklärung beim Finanzamt erforderlich. Quelle: § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, BMF-Schreiben 2023.