Kurzarbeitergeld 2026 – Berechnung, Anspruch und Auswirkungen
Was ist Kurzarbeitergeld und wer hat Anspruch?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und soll Entlassungen in wirtschaftlichen Krisen verhindern. Wenn ein Betrieb die Arbeitszeit reduziert, zahlt die BA den betroffenen Arbeitnehmern einen Teil des ausgefallenen Nettoentgelts – in der Regel 60 Prozent für Arbeitnehmer ohne Kinder und 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind.
Anspruch besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent betroffen ist. Das Unternehmen muss zudem erheblich von einem Arbeitsausfall betroffen sein – etwa durch Auftragsmangel infolge eines konjunkturellen Einbruchs oder durch die aktuellen US-Zölle.
Berechnung: Wie viel KUG erhalte ich?
Das KUG wird auf Basis des ausgefallenen Nettoentgelts berechnet – der Differenz zwischen normalem Nettolohn (Soll-Entgelt) und dem während der Kurzarbeit verdienten Nettolohn (Ist-Entgelt). Von dieser Differenz werden 60 bzw. 67 Prozent als KUG geleistet.
Wichtig: Das KUG ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht damit den Steuersatz für das übrige Einkommen und führt in der Jahressteuererklärung häufig zu einer Nachzahlung. Arbeitnehmer mit KUG-Bezug sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Kurzarbeit in der Rezession 2026
Angesichts des konjunkturellen Abschwungs in Deutschland – verursacht durch den Rückgang der Exportnachfrage, hohe Energiekosten und den US-Handelskrieg – meldet eine wachsende Zahl von Unternehmen Kurzarbeit an. Besonders betroffen sind die Automobilindustrie, die Chemiebranche und der Maschinenbau.
Der Rezessions-Budget-Rechner hilft, die eigenen Ausgaben zu optimieren, falls Kurzarbeit droht. Denn KUG ersetzt nur 60–67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.