Stundenlohn berechnen 2026 – Gehalt, Arbeitsstunden und Mindestlohn
Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Der Brutto-Stundenlohn ergibt sich, indem das Bruttojahresgehalt durch die tatsächlichen Jahresarbeitsstunden geteilt wird. Die Jahresarbeitsstunden hängen von den vertraglichen Wochenstunden, den Urlaubstagen und den gesetzlichen Feiertagen ab. In Deutschland gibt es 2026 insgesamt 261 Werktage (Montag bis Freitag). Davon werden die auf Werktage fallenden Feiertage abgezogen — je nach Bundesland sind das 7 bis 9 Tage in 2026. Bayern und Baden-Württemberg haben mit je 9 Feiertagen auf Werktagen die meisten, während Berlin, Brandenburg und Hamburg nur 7 aufweisen.
Eine häufige Fehlannahme ist, den Monatslohn durch 160 Stunden (4 Wochen × 40 Stunden) zu teilen. Das ergibt einen zu hohen Stundenlohn, weil Urlaub und Feiertage ignoriert werden. Wer 28 Urlaubstage hat und in einem Bundesland mit 8 Feiertagen auf Werktagen arbeitet, kommt auf rund 225 Arbeitstage — bei 40 Wochenstunden entspricht das ca. 1.800 Jahresarbeitsstunden statt 2.080.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 €/Stunde — eine Erhöhung um 1,08 € (+8,4 %) gegenüber dem Vorjahr (12,82 €/h). Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 €/h geplant. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche und Unternehmensform. Ausnahmen gelten nur für Auszubildende, Pflichtpraktika unter 3 Monaten und bestimmte Übergangszeiträume (§ 22 MiLoG). Quelle: Mindestlohnkommission, Beschluss vom 27.06.2025.
Bei einem Vollzeit-Monatsgehalt von 40 Wochenstunden entspricht der Mindestlohn von 13,90 €/h einem Bruttolohn von ca. 2.420 €/Monat (Richtwert; exakt abhängig von Arbeitstagen). Arbeitgeber, die weniger zahlen, begehen eine Ordnungswidrigkeit — Bußgelder bis zu 500.000 € sind möglich (§ 21 MiLoG). Arbeitnehmer können ausstehende Mindestlohnbeträge rückwirkend einfordern.
Freelancer-Stundensatz richtig kalkulieren
Selbstständige und Freiberufler müssen ihren Stundensatz so kalkulieren, dass neben dem gewünschten Nettoeinkommen auch Gemeinkosten (Büro, Software, Versicherungen, Weiterbildung — typisch 15–30 % des Umsatzes) und die gesamte Steuer- und Sozialabgabenlast gedeckt werden. Der zentrale Unterschied zum Angestellten-Stundenlohn: Als Freiberufler sind nicht alle Arbeitstage abrechnungsfähig — Akquise, Verwaltung, Krankheit und ungeplante Ausfallzeiten können leicht 15–25 % des Jahres ausmachen.
Eine realistische Kalkulation geht von ca. 210–230 abrechnungsfähigen Tagen pro Jahr aus. Bei 6 produktiven Stunden pro Tag ergeben sich etwa 1.260–1.380 abrechenbare Stunden. Marktübliche Stundensätze in Deutschland liegen 2026 bei: IT-Entwicklung 90–150 €/h, Unternehmensberatung 100–200 €/h, Grafikdesign 60–120 €/h. Beim Schreiben von Angeboten: Stundensatz immer als Nettohonorar zzgl. 19 % MwSt. ausweisen (sofern nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG).