Dienstwagen-Rechner: Geldwerter Vorteil und 1-Prozent-Regelung berechnen
Die 1-Prozent-Regelung erklärt
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1-Prozent-Regelung: Monatlich wird 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt der Erstzulassung, abgerundet auf volle 100 Euro) als geldwerter Vorteil dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Beispiel: Für einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro beträgt der monatliche geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung 450 Euro. Dieser Betrag wird dem Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert und sozialversicherungspflichtig.
Entfernungspauschale: 0,03 Prozent für den Arbeitsweg
Zusätzlich zur privaten Nutzung wird der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte separat besteuert. Hierbei gilt monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer der einfachen Entfernung. Bei 30 Kilometern Entfernung und einem Listenpreis von 45.000 Euro ergibt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil von 0,03 % × 45.000 × 30 = 405 Euro pro Monat.
Alternativ können Arbeitnehmer, die nicht täglich ins Büro fahren, die 0,002-Prozent-Methode wählen und die tatsächlichen Fahrten einzeln erfassen. Diese Option ist besonders bei Homeoffice-lastigen Arbeitsverhältnissen interessant.
Fahrtenbuch als Alternative
Wer einen großen Anteil betrieblicher Fahrten nachweisen kann, führt statt der Pauschalregelung ein Fahrtenbuch. Dabei wird nur der tatsächliche private Anteil an den Gesamtfahrzeugkosten als geldwerter Vorteil angesetzt. Das Fahrtenbuch muss vollständig, zeitnah und lückenlos geführt werden – elektronische Lösungen sind erlaubt, sofern spätere Änderungen ausgeschlossen sind.
Die Entscheidung zwischen Pauschalregelung und Fahrtenbuch hängt vom persönlichen Fahrtenprofil ab. Bei hohem privatem Nutzungsanteil ist die 1-Prozent-Regelung häufig vorteilhafter; bei überwiegend betrieblichen Fahrten kann das Fahrtenbuch erheblich Steuern sparen.
Elektrodienstwagen: Nur 0,25 Prozent geldwerter Vorteil
Besonders attraktiv ist die Dienstwagenregelung für reine Elektrofahrzeuge (BEV) und bestimmte Plug-in-Hybride. Hier gilt – bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro – nur 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil. Bei einem 40.000-Euro-E-Auto sind das nur 100 Euro monatlich statt 400 Euro beim Verbrenner – eine erhebliche Steuerersparnis.
Für Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 60 km (ab 2025) gilt der reduzierte Satz von 0,5 Prozent. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Regelungen und zeigt die jährliche Steuerbelastung sowie den Nettokosten-Vergleich zwischen verschiedenen Antriebsarten.