Steuerdeutsch in einfach.
Beitragsbemessungsgrenze, Effektivzins, Grunderwerbsteuer — alle Begriffe rund um Steuern, Finanzen, Immobilien und Arbeit. Auf einen Satz reduziert, mit Beispiel ausgeschrieben.
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer beträgt seit 2009 einheitlich 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Banken führen sie automatisch ab, weshalb Kapitalerträge in der Steuererklärung meist nicht mehr angegeben werden müssen.
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die AfA verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Ein Laptop für 1.200 € mit drei Jahren Nutzungsdauer wird linear mit 400 € jährlich abgeschrieben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der offiziellen AfA-Tabelle des BMF.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Finanzamt zieht ohne Nachweis pauschal 1.230 € (Stand 2026) als Werbungskosten vom Bruttolohn ab. Wer tatsächlich höhere berufliche Kosten hat, kann diese in der Steuererklärung einzeln geltend machen und bekommt so einen höheren Abzug.
Annuität
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Rate konstant. Im Laufe der Zeit sinkt der Zinsanteil (weil die Restschuld kleiner wird), während der Tilgungsanteil steigt. Am Ende der Laufzeit ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt.
Beitragsbemessungsgrenze
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fällt keine zusätzliche Sozialversicherungspflicht mehr an. 2026 gilt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein bundeseinheitlicher Wert. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten getrennte Grenzen für Ost und West.
Bonität
Die Bonität bewertet die Fähigkeit, Schulden zuverlässig zurückzuzahlen. In Deutschland erstellt vor allem die SCHUFA Bonitätsauskünfte. Ein guter Score führt zu niedrigeren Kreditzinsen; ein schlechter Score kann Kreditanfragen scheitern lassen.
Disagio
Erhält man für einen Kredit über 100.000 € nur 98.000 €, beträgt das Disagio 2 %. Der Betrag wird über die Laufzeit als Vorausgebühr verrechnet. Im Gegenzug ist der Nominalzins oft etwas niedriger. Für den echten Kostenvergleich ist immer der Effektivzins maßgeblich.
Effektivzins
Der Effektivzins (effektiver Jahreszins) berücksichtigt neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, Disagio und Zahlungsrhythmus. Er ist daher der einzig aussagekräftige Vergleichswert für verschiedene Kreditangebote und muss laut Preisangabenverordnung ausgewiesen werden.
Ehegattensplitting
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Steuertarif auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Dadurch wird die progressive Steuerkurve gebrochen. Der Vorteil ist am größten, wenn die Einkommen stark voneinander abweichen.
Elterngeld
Das Basis-Elterngeld ersetzt 65–67 % des Nettolohns der letzten 12 Monate, mind. 300 € und max. 1.800 € monatlich. Es wird für bis zu 14 Monate gezahlt (beide Elternteile zusammen). Das ElterngeldPlus ermöglicht doppelt so lange Zahlungen mit halbem Betrag.
Faktorverfahren
Beim Faktorverfahren bleiben beide Ehepartner in Steuerklasse IV, das Finanzamt berechnet aber einen Faktor, der das gemeinsame Einkommen gerecht verteilt. Das Ergebnis: weniger Nachzahlungen am Jahresende und eine fairere monatliche Steuerbelastung für beide.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie erhoben und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % den günstigsten Satz, mehrere Bundesländer berechnen 6,5 %. Sie ist sofort bei Kauf fällig und muss aus Eigenmitteln aufgebracht werden.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum. Auf Einkommen bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Der Betrag wird jedes Jahr an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Gewerbesteuer
Gewerbebetriebe zahlen Gewerbesteuer auf ihren Gewerbeertrag. Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 %, wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Freiberufler sind davon befreit. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abziehbar und mindert die Einkommensteuer.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleister beschäftigt, kann 20 % der Lohnkosten (nicht Material) direkt von der Steuerschuld abziehen. Die Höchstgrenzen betragen 510 € (haushaltsnahe Dienste), 1.200 € (Handwerker) und 4.000 € (Pflege). Barzahlung ist ausgeschlossen.
Immobilienrendite
Die Bruttomietrendite ergibt sich aus Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis mal 100. Die Nettomietrendite zieht zuvor Betriebskosten, Leerstand und Instandhaltung ab. In deutschen Großstädten liegt sie häufig unter 3 %, auf dem Land oder in Mittelstädten teils bei 5–7 %.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Wer als Angestellter im laufenden und im Vorjahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. 2026 liegt die Grenze bei 73.800 € brutto jährlich. Für Beamte und Selbstständige gilt diese Grenze nicht.
Kirchensteuer
Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich zur Lohnsteuer einen Zuschlag, den das Finanzamt an ihre Religionsgemeinschaft weiterleitet. Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 %, alle anderen Bundesländer 9 %. Wer aus der Kirche austritt, spart diese Abgabe dauerhaft.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist seit der Abgeltungsteuerreform 2009 mit einem Pauschalsatz von 25 % belegt. Banken führen sie automatisch an das Finanzamt ab. Mit dem jährlichen Freistellungsauftrag (1.000 €/2.000 € für Paare) bleiben Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ihre Höhe hängt von Steuerklasse, Bruttolohn und Freibeträgen ab. Am Jahresende wird in der Steuererklärung abgerechnet: Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.
Nominalzins
Der Nominalzins (auch Sollzins) gibt den reinen Zinssatz eines Kredits an. Er berücksichtigt keine Gebühren oder Zahlungsrhythmen. Zum echten Kostenvergleich verschiedener Kreditangebote muss immer der Effektivzins herangezogen werden.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,4 %, für Kinderlose ab 23 Jahren zuzüglich 0,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen den Beitrag. Bayern ist das einzige Bundesland mit einem Feiertag weniger, woraus ein höherer Arbeitgeberanteil resultiert.
Rentenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Beitragspflicht endet an der Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige sind in der Regel nicht pflichtversichert, können aber freiwillig einzahlen.
Solidaritätszuschlag
Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 sind rund 90 % der Steuerpflichtigen davon befreit. Die Freigrenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 18.130 € (Einzelpersonen) bzw. 36.260 € (Ehepaare). Darüber steigt der Soli gleitend bis zum vollen Satz an.
Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Klasse I gilt für Ledige, III für Verheiratete mit Alleinverdiener, IV/IV für Paare mit ähnlichem Gehalt. Die Klassen V und VI sind für Zweit- bzw. weitere Jobs. Die Klasse beeinflusst auch Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Tilgung
Die Tilgung ist der Anteil der Kreditrate, der die Restschuld vermindert. Bei einem Annuitätendarlehen mit anfänglich 2 % Tilgung sinkt die Restschuld im ersten Jahr um 2 % des Darlehensbetrags. Je höher die Tilgung, desto schneller ist das Darlehen abbezahlt und desto weniger Zinsen fallen insgesamt an.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) fließt im Wirtschaftskreislauf durch Unternehmen, die sie als Vorsteuer zurückfordern können. Endverbraucher tragen sie vollständig. Der Regelsteuersatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, der ermäßigte für Lebensmittel, Bücher und bestimmte Medikamente.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wer ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlt, muss der Bank den entgangenen Zinsgewinn ersetzen. Die Höhe hängt von Restlaufzeit, Restschuld und aktuellem Marktzins ab. Nach zehn Jahren Laufzeit kann jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kostenlos gekündigt werden.
Werbungskosten
Zu den Werbungskosten zählen u. a. Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 €/km), Arbeitsmittel, Fortbildungen und das häusliche Arbeitszimmer. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch abgezogen. Wer mehr aufwendet, trägt die Mehrkosten in der Steuererklärung ein.
Zinseszins
Beim Zinseszins wachsen nicht nur die ursprünglich angelegten Zinsen, sondern auch die bereits erzielten Zinsen weiter. Das führt über lange Zeiträume zu exponentiellem Wachstum. Wer mit 25 Jahren 10.000 € bei 5 % p. a. anlegt, hat mit 65 Jahren rund 70.400 € — ohne einen weiteren Cent einzuzahlen.
Zweckbindung (Kredit)
Ein zweckgebundener Kredit darf nur für den vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden — z. B. Baufinanzierung nur für Immobilien, Autokredit nur für Fahrzeuge. Im Gegenzug sind die Zinsen oft günstiger, weil die Bank das Finanzierungsobjekt als Sicherheit nutzen kann.