Minijob-Rechner 2026: 603-Euro-Grenze, Pauschalbeiträge & Midijob berechnen
Die Minijob-Grenze 2026
Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2026 603 € pro Monat (10 Stunden pro Woche × Mindestlohn). Minijobber genießen besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen und zahlen in der Regel keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge.
Der Arbeitgeber zahlt hingegen pauschale Beiträge: 13 % zur Krankenversicherung, 15 % zur Rentenversicherung sowie eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % (auf Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli). Hinzu kommen Umlagebeiträge für Krankheit (U1) und Mutterschutz (U2) sowie ein Beitrag zur Unfallversicherung.
Rentenversicherung: Opt-in und volle Ansprüche
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch befreien lassen. Wer die Befreiung nicht beantragt, zahlt einen ergänzenden Eigenanteil auf den Arbeitgeberbeitrag von 15 % und erwirbt damit volle Rentenanwartschaften sowie Zugang zu anderen Rentenleistungen (z. B. Reha-Maßnahmen).
Das Opt-in zur Rentenversicherung ist besonders für jüngere Arbeitnehmer empfehlenswert, da auch kurze Beitragszeiten für spätere Rentenansprüche relevant sein können. Die zusätzliche Belastung ist mit wenigen Euro pro Monat gering.
Der Übergangsbereich: Midijob
Verdient ein Arbeitnehmer mehr als die Minijob-Grenze, aber weniger als 2.000 € monatlich, greift die Midijob-Regelung (früher Übergangsbereich). In diesem Bereich steigen die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge gleitend an, um einen abrupten Sprung zu vermeiden.
Der Minijob-Rechner zeigt auch die Kostenstruktur im Midijob-Bereich und hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen, die optimale Stundenzahl im Hinblick auf Nettolohn und Gesamtkosten zu ermitteln.
Minijob im Haushalt: Besonderheiten
Für Haushaltsminijobbere gelten reduzierte Pauschalbeiträge: Die KV-Pauschale beträgt nur 5 %, die RV-Pauschale ebenfalls 5 %. Zusätzlich können Arbeitgeber bis zu 20 % der Kosten, maximal 510 € jährlich, von der Einkommensteuer absetzen.
Wer neben einem Minijob noch ein Hauptarbeitsverhältnis hat, sollte darauf achten, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden. Nur ein einziger Minijob bleibt sozialversicherungsfrei. Weitere Gehaltsberechnungen finden Sie im Brutto-Netto-Rechner.