Abschreibung 2026: Lineare AfA, degressive AfA und die neue Turbo-AfA
Die degressive Abschreibung ist zurück — mit bis zu 30 Prozent. Wir erklären, welche Methode wann sinnvoll ist und wie Unternehmen und Selbstständige 2026 maximal profitieren.
Was ist Abschreibung (AfA)?
Abschreibung — steuerlich als „AfA" (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet — ist die buchhalterische Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Wer eine Maschine für 10.000 Euro kauft, kann diesen Betrag nicht sofort vollständig als Betriebsausgabe abziehen, sondern verteilt ihn über die voraussichtliche Nutzungsdauer — zum Beispiel über 10 Jahre à 1.000 Euro.
Lineare Abschreibung: Gleichmäßig über die Nutzungsdauer
Bei der linearen AfA wird der Anschaffungswert gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Nutzungsdauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Typische Werte: PKW 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Maschinen 7–15 Jahre je nach Typ. Computer und Smartphones können seit 2021 sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung für digitale Güter).
Die neue degressive AfA 2026: 30 Prozent
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, gilt die degressive AfA von bis zu 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwerts — oder das Dreifache der linearen Rate, je nachdem, was niedriger ist. Das bedeutet: Im ersten Jahr schreiben Sie 30 Prozent des Kaufpreises ab, im zweiten Jahr 30 Prozent des verbleibenden Restbuchwerts, und so weiter. Dies gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Den genauen Abschreibungsverlauf berechnet der AfA-Rechner für beide Methoden im direkten Vergleich.
Wann lohnt welche Methode?
- Degressive AfA: Sinnvoll, wenn hohe Gewinne im ersten Jahr abgefedert werden sollen — maximaler Steuereffekt zu Beginn
- Lineare AfA: Vorteilhaft bei stabilen Gewinnen oder wenn Sie eine gleichmäßige Kostenplanung bevorzugen
- Wechsel möglich: Von degressiv zu linear ist jederzeit erlaubt, umgekehrt nicht
- GWG-Sofortabschreibung: Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden
GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben
Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten bis 800 Euro gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig abgeschrieben werden — ohne Rücksicht auf die übliche Nutzungsdauer. Das ist besonders praktisch für Büroausstattung, Werkzeug und kleinere Geräte.
Praxisbeispiel: Laptop und Maschine
Ein Laptop für 1.200 Euro (netto) kann seit 2021 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden — das spart sofort Steuern. Eine Produktionsmaschine für 80.000 Euro mit 10-jähriger Nutzungsdauer: Linear 8.000 Euro/Jahr; degressiv im ersten Jahr 24.000 Euro (30 %), im zweiten Jahr 16.800 Euro (30 % von 56.000 Euro). Der steuerliche Vorteil der degressiven Methode im ersten Jahr ist erheblich — besonders wenn der Gewinn hoch ist.
- Einkommensteuergesetz § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung — Lineare und degressive AfA, Nutzungsdauer
- Bundesfinanzministerium — Amtliche AfA-Tabellen — Nutzungsdauern nach Wirtschaftsgut und Branche
- Jahressteuergesetz 2022 — Wiedereinführung der degressiven AfA — Rechtsgrundlage für degressive Abschreibung 2025–2027