Arbeitslosengeld I berechnen: Leistungssatz, Bemessungsentgelt & Bezugsdauer
Grundlagen: Wer hat Anspruch auf ALG I?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer, die unfreiwillig ihren Job verlieren oder deren befristetes Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist. Voraussetzung ist die Anwartschaftszeit: In den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit müssen mindestens 12 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden. Wer sich selbst kündigt, erhält in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der kein ALG I ausgezahlt wird.
Der Antrag muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Eine verzögerte Antragstellung kann zu Leistungsausfall führen, da ALG I grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird.
Leistungssatz: 60 % oder 67 % des Nettolohns
Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Bemessungsentgelt – dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Davon wird zunächst ein fiktives Nettolohn-Pauschale errechnet. Der Leistungssatz beträgt 60 % dieses Pauschalnettos für Empfänger ohne Kind, und erhöhte 67 % für Personen, die ein Kind im Haushalt haben oder unterhalten.
Das Bemessungsentgelt ist nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckelt. Sehr gut verdienende Arbeitnehmer erhalten daher nicht unbedingt proportional höheres ALG I. Unser Rechner berücksichtigt diese Deckelung automatisch.
Bezugsdauer: Abhängig von Alter und Versicherungszeiten
Die Bezugsdauer von ALG I richtet sich nach der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und – ab einem bestimmten Alter – auch nach dem Lebensalter. Grundlage bildet immer die Anwartschaftszeit: 12 Versicherungsmonate ermöglichen 6 Monate Bezug. Die Dauer verlängert sich schrittweise bis auf maximal 24 Monate, die Versicherte ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit erreichen können.
Für jüngere Arbeitnehmer mit kürzerer Versicherungszeit liegt die maximale Bezugsdauer bei 12 Monaten. Diese relativ kurzen Fristen machen eine Anschlußsicherung durch eigene Ersparnisse oder ergänzende Versicherungen (Arbeitslosigkeitsversicherung) sinnvoll.
Was der ALG-I-Rechner berechnet
Unser ALG-I-Rechner benötigt Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate, Ihre Steuerklasse, ob Sie Kinder haben, und Ihre Versicherungszeit. Das Ergebnis zeigt Ihnen den monatlichen Leistungsbetrag sowie die voraussichtliche Bezugsdauer – eine wichtige Planungsgrundlage für den Fall unfreiwilliger Arbeitslosigkeit.