Angestellt vs. Selbstständig: Tagessatz, Betriebsausgaben & Break-even berechnen
Warum der Bruttovergleich trügt
Wer vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt, vergleicht häufig nur die Bruttozahlen – und unterschätzt dabei die zusätzlichen Kosten. Als Selbstständiger oder Freelancer tragen Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung selbst, müssen Kranken- und Rentenversicherung vollständig aus eigener Tasche bezahlen und haben keine bezahlten Urlaubstage oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Rechner stellt Ihr aktuelles Bruttogehalt als Angestellter einem realistischen Tagessatz als Freelancer gegenüber und zeigt, ab welchem Tagessatz die Selbstständigkeit finanziell gleichwertig oder besser ist.
Betriebsausgaben und steuerliche Vorteile
Ein wesentlicher Vorteil der Selbstständigkeit ist die Möglichkeit, Betriebsausgaben steuermindernd geltend zu machen. Arbeitszimmer, Hardware, Fachliteratur, Weiterbildungen und Fahrtkosten können abgesetzt werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen erheblich, was die Steuerlast senkt.
Gleichzeitig fällt für Selbstständige je nach Tätigkeit Gewerbesteuer an. Freiberufler – etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure und Journalisten – sind davon befreit. Der USt-Rechner hilft zusätzlich, die korrekte Umsatzsteuerbelastung im Tagessatz zu berücksichtigen.
Sozialversicherungspflicht für Selbstständige
Anders als Angestellte sind Selbstständige in der Regel nicht automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und beträgt schnell 400–800 € monatlich – ohne Arbeitgeberanteil.
Für die Altersvorsorge sind Selbstständige ebenfalls selbst verantwortlich. Wer keine eigenen Rücklagen bildet, riskiert Altersarmut. Der Rechner berücksichtigt optionale Vorsorgeausgaben als Betriebsausgabe, um ein realistisches Nettobild zu zeichnen.
Break-even und Tagessatzberechnung
Der Break-even-Tagessatz gibt an, ab welchem Stundensätze oder Tagesrate die Selbstständigkeit finanziell äquivalent zum Angestelltenverhältnis ist. In die Berechnung fließen Urlaubstage, Krankheitstage, Akquiseaufwand und nicht fakturierbare Stunden ein. Realistisch sind oft nur 200–220 fakturierbare Tage pro Jahr.
Als Faustregel gilt: Der Tagessatz als Freelancer sollte mindestens das 1,5- bis 2-fache des äquivalenten Angestellten-Tagesgehalts betragen, um alle Mehrkosten zu decken und ein vergleichbares Nettoeinkommen zu erzielen. Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Grundlage.