BAföG-Rechner 2026 — Anspruch berechnen

Haben Sie Anspruch auf BAföG und wie hoch wäre die Förderung? Dieser Rechner schätzt Ihren BAföG-Anspruch auf Basis von Bedarfssatz, Elterneinkommen und Freibeträgen — für Studierende und Schüler.

BAföG-Rechner 2026 – Anspruch, Bedarf und Elterneinkommen

Wer hat Anspruch auf BAföG?

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der Anspruch hängt primär vom Einkommen der Eltern, dem eigenen Vermögen und der Ausbildungsart ab. Grundsätzlich gefördert werden Studierende an Hochschulen, Schüler ab der 10. Klasse (unter bestimmten Voraussetzungen) und Auszubildende an Fachschulen.

Die Altersgrenze liegt bei Beginn der Ausbildung bei 45 Jahren. Für ein Masterstudium muss der Bachelor vor dem 45. Lebensjahr abgeschlossen worden sein. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.

Bedarfssätze und Wohnpauschale

Der monatliche Bedarfssatz für Studierende beträgt 452 € (Grundbedarf). Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält zusätzlich eine Wohnpauschale von 360 € – insgesamt also 812 € pro Monat. Bei den Eltern wohnende Studierende erhalten 511 €. Wer sich selbst kranken- und pflegeversichert, bekommt einen Zuschlag von 122 €.

Für Schüler gelten abweichende Sätze je nach Schulart und Wohnsituation. Der Höchstsatz für BAföG liegt aktuell bei 934 € pro Monat (Studium, eigene Wohnung, selbst versichert).

Einkommensanrechnung der Eltern

Das Bruttoeinkommen der Eltern wird nach einem festgelegten Schema angerechnet. Vom Einkommen werden zunächst Freibeträge abgezogen: für verheiratete Eltern ca. 2.415 €/Monat, plus ca. 730 € für jedes weitere Kind in Ausbildung. Vom übersteigenden Betrag werden ca. 47,5 % als Elternbeitrag angerechnet.

Eigenes Einkommen des Antragstellers – etwa aus einem Nebenjob – ist bis 330 €/Monat (ca. 6.540 €/Jahr bei 520 €-Minijob) anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einnahmen werden vollständig auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Rückzahlung: 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen

BAföG für Studierende besteht zur Hälfte aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 €/Monat. Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 € gedeckelt – unabhängig davon, wie viel tatsächlich als Darlehen ausgezahlt wurde.

Unser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung des BAföG-Anspruchs. Die tatsächliche Förderung hängt von weiteren Faktoren ab (Vermögen, Wohnort, besondere Lebensumstände). Den verbindlichen Antrag stellen Sie beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule.