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BAföG-Rechner 2026 — Anspruch berechnen

Haben Sie Anspruch auf BAföG und wie hoch wäre die Förderung? Dieser Rechner schätzt Ihren BAföG-Anspruch auf Basis von Bedarfssatz, Elterneinkommen und Freibeträgen — für Studierende und Schüler.

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Leitfaden

BAföG berechnen 2024 — Bedarfssatz und Förderung schätzen

Der BAföG-Anspruch richtet sich nach §§ 11–25 BAföG. Bedarfssatz 2024: Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten max. ca. 934 €/Monat (Grundbedarf + Wohnkostenzuschlag); bei den Eltern wohnend ca. 632 €/Monat. Hinzu kommt ein KV/PV-Zuschlag von max. 190 €/Monat für Studierende ohne Familienversicherung.

Anrechnung Elterneinkommen (§ 25 BAföG): Übersteigt das Nettoeinkommen der Eltern einen Freibetrag (2024: ca. 2.000 €/Monat für Verheiratete gemeinsam), wird 50 % des übersteigenden Betrags auf den Bedarf angerechnet. Eigenes Einkommen des Studierenden bis 520 €/Monat (§ 23 BAföG, Minijobgrenze 2024) bleibt anrechnungsfrei. Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung — für verbindliche Auskunft: bafög.de.

Rückzahlung und Zinsen

BAföG wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen, zur anderen Hälfte als Zuschuss gewährt. Der Darlehensteil ist 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 €/Monat zurückzuzahlen (§ 18 BAföG). Der maximale Rückzahlungsbetrag ist auf 10.010 € begrenzt (Deckelung). Wer vor Ablauf der Frist zurückzahlt, erhält einen Erlass von bis zu 50 %.

Freistellungstatbestände: Bei Berufsausbildung, Krankheit, Kindererziehung oder eigener Pflegetätigkeit kann die Rückzahlung gestundet werden. Wer seinen Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erzielt, kann einen Teilerlass von 25 % (max. 1.250 €) beantragen. Informationen und Anträge: Studentenwerk der jeweiligen Hochschule und bafög.de.

Voraussetzungen und Antrag

BAföG-Berechtigung: Studium an staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland, Erstes Studium (Zweitstudium nur in Ausnahmefällen), Förderungshöchstdauer einhalten (Regelstudienzeit + 1–2 Semester je nach Fach). Deutsche Studierende und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sind antragsberechtigt. Antragstellung: Formular BAB (Ausbildungsamt) oder online über Mein BAföG (mybafoeg.de). Frühzeitig beantragen — Förderung beginnt frühestens im Antragsmonat.

Häufige Fragen

Der BAföG-Anspruch richtet sich nach §§ 11–25 BAföG. Bedarfssatz 2024: Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten max. ca. 934 €/Monat (Grundbedarf + Wohnkostenzuschlag); bei den Eltern wohnend ca. 632 €/Monat. Hinzu kommt ein KV/PV-Zuschlag von max. 190 €/Monat für Studierende ohne Familienversicherung. Anrechnung Elterneinkommen (§ 25 BAföG): Übersteigt das Nettoeinkommen der Eltern einen Freibetrag (2024: ca. 2.000 €/Monat für Verheiratete gemeinsam), wird 50 % des übersteigenden Betrags auf den Bedarf angerechnet. Eigenes Einkommen des Studierenden bis 520 €/Monat (§ 23 BAföG, Minijobgrenze 2024) bleibt anrechnungsfrei.