BAföG-Rechner 2026 – Anspruch, Bedarf und Elterneinkommen
Wer hat Anspruch auf BAföG?
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der Anspruch hängt primär vom Einkommen der Eltern, dem eigenen Vermögen und der Ausbildungsart ab. Grundsätzlich gefördert werden Studierende an Hochschulen, Schüler ab der 10. Klasse (unter bestimmten Voraussetzungen) und Auszubildende an Fachschulen.
Die Altersgrenze liegt bei Beginn der Ausbildung bei 45 Jahren. Für ein Masterstudium muss der Bachelor vor dem 45. Lebensjahr abgeschlossen worden sein. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.
Bedarfssätze und Wohnpauschale 2026
Der monatliche Grundbedarf für Studierende an Hochschulen beträgt nach § 13 BAföG 475 €. Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält zusätzlich eine Wohnpauschale von 380 € – insgesamt also 855 € pro Monat. Bei den Eltern wohnende Studierende erhalten 534 € (Wohnpauschale 59 €). Wer sich selbst kranken- und pflegeversichert, bekommt einen Zuschlag von 137 € – damit ergibt sich der Höchstsatz von 992 € pro Monat.
Für Schüler gelten nach § 12 BAföG abweichende Sätze je nach Schulform und Wohnsituation: 276 € (bei Eltern, ohne abgeschlossene Berufsausbildung) bis 775 € (auswärts, mit abgeschlossener Berufsausbildung voraussetzender Schulform wie Abendschule oder Berufsaufbauschule).
Einkommensanrechnung der Eltern
Das Bruttoeinkommen der Eltern wird nach einem festgelegten Schema angerechnet. Vom Einkommen werden zunächst Freibeträge abgezogen: für verheiratete Eltern 2.540 €/Monat (2026), plus 770 € für jedes weitere Kind in Ausbildung. Vom übersteigenden Betrag werden ca. 47,5 % als Elternbeitrag angerechnet (§ 25 BAföG).
Eigenes Einkommen des Antragstellers – etwa aus einem Nebenjob – ist bis 330 €/Monat anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einnahmen werden auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
Rückzahlung: 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen
BAföG für Studierende besteht zur Hälfte aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 €/Monat. Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 € gedeckelt – unabhängig davon, wie viel tatsächlich als Darlehen ausgezahlt wurde.
Unser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung des BAföG-Anspruchs. Die tatsächliche Förderung hängt von weiteren Faktoren ab (Vermögen, Wohnort, besondere Lebensumstände). Den verbindlichen Antrag stellen Sie beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule oder über Mein BAföG (mybafoeg.de).
Häufige Fragen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) — Förderungsvoraussetzungen und Bedarfssätze






