Fenstermaß berechnen – Rohbauöffnung, Lichtmaß & DIN 4108
Rohbauöffnung vs. Lichtmaß vs. Fenstermaß
Die Rohbauöffnung (auch: Mauerwerksöffnung) ist die tatsächliche Öffnung im Mauerwerk. Das Fenstermaß (Rahmen-Außenmaß) ist etwas kleiner – die Differenz heißt Einbauluft und beträgt je Seite 1,0–2,0 cm (Standard: 1,5 cm). Das Lichtmaß ist die freie Durchsichtsöffnung innerhalb des Rahmens, typisch 6–10 cm kleiner als das Fensterrahmen-Außenmaß.
Nach VOB/C DIN 18355 (Tischlerarbeiten) ist die Einbauluft vom Auftraggeber vorzugeben. Typisch sind 1,5 cm an allen Seiten für Montageschaum und Anpassung. Bei Passivhaus-Montage (Aufdämmrahmen) kann die Einbauluft abweichen.
Mindestlichtfläche nach DIN 4108-2
Aufenthaltsräume müssen ausreichend belichtet werden. Als Richtwert gilt nach DIN 4108-2 und verschiedenen Landesbauordnungen: Die lichte Fensterfläche soll mindestens 1/8 (12,5 %) der Raumgrundfläche betragen – manche LBOs fordern 1/10 (10 %). Der Rechner verwendet 10 % als konservativen Mindestwert.
Kellerräume, Badezimmer ohne Aufenthaltsfunktion und Flure sind von dieser Anforderung ausgenommen. Bei Dachschrägen gilt die dachflächenparallele Fensterfläche, die ggf. um den Cosinus des Neigungswinkels korrigiert wird.
Fenstertypen und ihre Maßtoleranzen
Standard-Wohnraumfenster haben eine Flügeldicke von 68–92 mm. Dreifach verglaste Fenster für Passivhaus (Uw ≤ 0,8) benötigen oft breitere Profile. Die Glasfläche ist kleiner als das Lichtmaß (Rahmenabzug ca. 2×4 cm pro Seite), relevant für solare Wärmegewinne und Ausblick.
Für die Bestellung beim Fensterhersteller ist das Maßblatt mit exakten Rohbauöffnungsmaßen entscheidend. Lassen Sie kritische Maße vor Bestellung vor Ort nachmessen – Mauerwerk ist selten im rechten Winkel.