Pflegegeld-Rechner 2026 — Leistungen nach Pflegegrad berechnen

Wie viel Pflegegeld steht mir zu? Dieser Rechner zeigt alle Pflegeleistungen 2026 nach Pflegegrad — von Pflegegeld (347–990 €/Monat) über ambulante Sachleistungen bis zur vollstationären Pflege. Mit Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag und Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige.

Pflegegeld 2026 – Leistungen nach Pflegegrad und Pflegesetting

Pflegegeld 2026: Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Nahestehenden gepflegt werden. Für 2026 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Die Beträge wurden durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in zwei Stufen erhöht: +5 % ab 01.01.2024 und +4,5 % ab 01.01.2025. Für 2026 gibt es keine weitere Erhöhung; die nächste Dynamisierung ist frühestens 2028 geplant. Quelle: BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und ambulante Sachleistungen kombinieren

Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) ermöglicht es, Pflegegeld und ambulante Pflegedienst-Sachleistungen im selben Monat zu nutzen. Wird z. B. 50 % des Sachleistungsbudgets bei einem Pflegedienst in Anspruch genommen, werden noch 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Die ambulanten Sachleistungen betragen monatlich: PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €.

Das einmal gewählte Verhältnis aus Sach- und Geldleistung gilt mindestens sechs Monate (Ausnahme: wesentliche Änderung der Pflegesituation). Zusätzlich steht für alle Pflegegrade 1–5 der zweckgebundene Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI) für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote zur Verfügung.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 01.07.2025

Seit dem 01.07.2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € für Pflegegrade 2–5 zusammengeführt (§ 39 SGB XI n. F.). Das Budget kann flexibel für die Betreuung während Urlaubs- oder Krankheitszeiten der Pflegeperson sowie für Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung eingesetzt werden.

Gleichzeitig entfällt die bisherige Mindest-Vorpflegezeit von sechs Monaten: Ab dem ersten Pflegetag kann das Budget genutzt werden. Die Verhinderungspflege ist auf maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet worden (vorher 6 Wochen).

Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige

Wer nahe Angehörige unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) in der Einkommensteuererklärung geltend machen: 600 € für Pflegegrad 2, 1.100 € für Pflegegrad 3 und 1.800 € für Pflegegrad 4 oder 5. Der Betrag wird ohne Einzelnachweis gewährt.

Voraussetzungen: Die Pflege erfolgt unentgeltlich, im häuslichen Umfeld (eigene Wohnung oder Wohnung der gepflegten Person) und die gepflegte Person wohnt in der EU/EWR. Pflegen mehrere Personen dieselbe pflegebedürftige Person, wird der Pauschbetrag anteilig aufgeteilt. Die Beträge gelten unverändert für 2025 und 2026.