Krankengeld-Rechner 2026 — Was zahlt die Krankenkasse?

Wie viel Krankengeld steht mir zu? Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse — mit 70 % des Regelentgelts, maximal 135,63 € pro Tag (2026). Dieser Rechner berechnet Ihr Brutto- und Netto-Krankengeld inklusive Sozialversicherungsabzüge und zeigt die Einkommenslücke.

Krankengeld 2026 – Berechnung, Höhe und Abzüge erklärt

Was ist Krankengeld und ab wann zahlt die Krankenkasse?

Wer länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist, erhält nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers das Krankengeld gemäß § 47 SGB V. Die ersten 42 Kalendertage zahlt der Arbeitgeber 100 % des Bruttogehalts weiter (Entgeltfortzahlung). Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung – mit einem Betrag, der in der Regel deutlich unter dem normalen Nettogehalt liegt.

Krankengeld erhalten alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Nicht anspruchsberechtigt sind Versicherte, die ausschließlich freiwillig versichert sind und keinen Anspruch auf Krankengeld vereinbart haben, sowie Minijobber und Beamte.

Wie wird die Höhe des Krankengeldes 2026 berechnet?

Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des beitragspflichtigen Regelentgelts, also 70 % des durchschnittlichen Tagesverdiensts des letzten Kalendermonats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Gleichzeitig darf das Krankengeld 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten (§ 47 Abs. 1 SGB V). Der niedrigere der beiden Werte gilt.

Das Regelentgelt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gekappt, die 2026 bei 69.750 € jährlich (5.812,50 €/Monat bzw. 193,75 €/Tag) liegt. Das ergibt ein maximales Brutto-Krankengeld von 70 % × 193,75 € = 135,63 € pro Kalendertag (Quelle: Bundesregierung, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026). Monatlich entspricht das rund 4.069 € brutto – die meisten Beschäftigten erhalten deutlich weniger.

Welche Abzüge werden vom Krankengeld einbehalten?

Das Brutto-Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den persönlichen Steuersatz auf das übrige Einkommen im Steuerjahr. Zudem werden folgende Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) direkt vom Krankengeld abgezogen: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,9 % (mit Kindern) bzw. 2,5 % (ohne Kinder ab 23 Jahren).

Die Krankenversicherung ist beitragsfrei (§ 224 SGB V) – auf Krankengeld fällt kein KV-Beitrag an. Den Arbeitgeberanteil der RV, AV und PV übernimmt während des Krankengeldbezugs die Krankenkasse. Im Ergebnis liegt das Netto-Krankengeld je nach Steuerklasse und Familienstand typischerweise bei 60–70 % des normalen Nettogehalts.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Der Krankengeld-Anspruch für dieselbe Erkrankung ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt – einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Die Krankenkasse zahlt also maximal 72 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist endet der Anspruch. Wer dann noch nicht arbeitsfähig ist, muss Bürgergeld beantragen oder – bei entsprechendem Versicherungsschutz – Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen.

Erkrankt man an einer anderen Krankheit, beginnt die 78-Wochen-Frist neu. Bei derselben oder einer Folgeerkrankung gilt: Nach einer ununterbrochenen Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Monaten oder nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist entsteht ein neuer Anspruch. Es empfiehlt sich daher, beim Arzt auf saubere Diagnosestellung zu achten und alle Krankschreibungen zu dokumentieren.