StartseiteRatgeberMinijob & Handwerkerbonus 2027: Mehr Verdienstgrenze, aber weniger vom Staat zurück
Steuern·5 Min. Lesezeit·08. Oktober 2026

Minijob & Handwerkerbonus 2027: Mehr Verdienstgrenze, aber weniger vom Staat zurück

Die Einkommensteuerreform 2027 hatte am 8. Oktober 2026 ihre erste Lesung im Bundestag: Minijobs werden für Arbeitgeber teurer, die Handwerker-Steuerermäßigung schrumpft — während die Minijob-Verdienstgrenze gleichzeitig steigt. Die konkreten Zahlen zum Nachrechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommensteuerreform 2027 (Kabinettsbeschluss 2. September 2026) hatte am 8. Oktober 2026 ihre erste Lesung im Bundestag.
  • Minijob-Pauschsteuer, die der Arbeitgeber zahlt: 2 Prozent (2026) → 5 Prozent (2027).
  • Minijob-Verdienstgrenze: 603 Euro (2026) → 633 Euro (2027) — weil der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro steigt.
  • Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): Steuerermäßigung sinkt von 20 Prozent / max. 1.200 Euro auf 15 Prozent / max. 900 Euro Arbeitskosten pro Jahr.
  • Beide Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen. Bundestag und Bundesrat müssen noch final zustimmen — die Werte können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Minijob: höhere Grenze, teurerer Pauschsteuersatz

Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn). Weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro steigt — das hat die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2025 beschlossen —, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze von 603 Euro auf 633 Euro monatlich.

Gleichzeitig will die Einkommensteuerreform 2027 den einheitlichen Pauschsteuersatz anheben, den der Arbeitgeber für jeden Minijob an die Minijob-Zentrale abführt — von 2 auf 5 Prozent des Bruttolohns. Diese Pauschsteuer zahlt ausschließlich der Arbeitgeber; sie schmälert nicht direkt das Netto des Minijobbers, macht Minijobs für Unternehmen aber spürbar teurer.

Rechenbeispiel: Was der höhere Pauschsteuersatz kostet

Bei gleichem Verdienst von 633 Euro im Monat steigt allein die Pauschsteuer von 12,66 Euro (2 Prozent) auf 31,65 Euro (5 Prozent) — ein Plus von 18,99 Euro pro Monat bzw. 227,88 Euro im Jahr, das der Arbeitgeber zusätzlich trägt.

Rechnet man die komplette Umstellung durch — heute maximal 603 Euro zu den 2026er-Sätzen gegenüber künftig maximal 633 Euro zu den 2027er-Sätzen —, ergeben sich bei den Arbeitgeber-Pauschalen für Krankenversicherung (13 %), Rentenversicherung (15 %) und Umlagen (zusammen 1,1 %) Gesamtkosten von rund 790,53 Euro (2026) gegenüber rund 848,85 Euro (2027) im Monat — ein Plus von 58,32 Euro monatlich bzw. knapp 700 Euro im Jahr. Die Prozentsätze für KV, RV und Umlagen sind dabei als unverändert angenommen, da hierzu keine Änderung angekündigt ist; bestätigt geändert sind nur Verdienstgrenze und Pauschsteuersatz.

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Handwerkerleistungen: kleinere Steuerermäßigung ab 2027

Nach § 35a EStG können Sie aktuell 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr — Materialkosten zählen dabei nicht. Die Reform senkt das ab 2027 auf 15 Prozent und maximal 900 Euro. Praktisch ändert sich der Schwellenwert dabei kaum: Sowohl die 1.200 Euro (20 % von 6.000 €) als auch die 900 Euro (15 % von 6.000 €) sind bei genau 6.000 Euro Arbeitskosten ausgeschöpft — nur der Rückfluss davon wird kleiner.

Zwei Beispiele: Bei 3.000 Euro Arbeitskosten (etwa eine kleinere Renovierung) sinkt die Steuerersparnis von 600 Euro (2026) auf 450 Euro (2027) — ein Minus von 150 Euro. Wer 6.000 Euro oder mehr an Arbeitskosten hat und damit die Höchstgrenze ausschöpft, verliert maximal 300 Euro im Jahr: 1.200 Euro statt bisher 900 Euro.

Wann kommt die Reform — und ist das schon sicher?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 beschlossen, am 8. Oktober 2026 folgte die erste Lesung im Bundestag. Danach beraten die Fachausschüsse, bevor Bundestag und Bundesrat final zustimmen müssen. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die Werte verbindlich — im laufenden Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Beträge noch ändern.

Fazit

Für Minijobber selbst ist die höhere Verdienstgrenze von 633 Euro erst einmal eine gute Nachricht — mehr Spielraum, ohne die Abgabenfreiheit zu verlieren. Für Arbeitgeber wird derselbe Minijob durch den höheren Pauschsteuersatz aber merklich teurer. Wer Handwerkerleistungen steuerlich absetzt, sollte größere Renovierungen, die sich zeitlich verschieben lassen, mit Blick auf die niedrigere Höchstgrenze ab 2027 einplanen.

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