Steuerreform 2027: Was die Einkommensteuerreform für Ihr Netto bedeutet
Was ändert sich mit der Steuerreform 2027?
Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Die Entlastung wirkt in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 und hat laut Bundesfinanzministerium ein Volumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Entlastet werden vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern. Kern der Reform sind ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag, mehr Kindergeld, ein höherer Kinderfreibetrag und eine Abflachung der zweiten Progressionszone des Einkommensteuertarifs. Die genauen Beträge für 2027 und 2028 stehen in den folgenden Abschnitten.
Wie viel mehr Netto bringt die Reform konkret?
Das Kindergeld-Plus lässt sich exakt beziffern: 8 € mehr pro Kind und Monat ab 2027 ergeben 96 € pro Kind und Jahr, ab 2028 sind es 13 € mehr im Monat und damit 156 € pro Kind und Jahr. Dieser Betrag fließt unabhängig vom Einkommen.
Die Steuerentlastung durch den höheren Grundfreibetrag und den höheren Pauschbetrag hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrem Grenzsteuersatz ab. Der Rechner modelliert sie als Rechtsverschiebung des geltenden Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG) um die Anhebung des Grundfreibetrags — also 216 € für 2027 und 552 € für 2028. Die zusätzlich geplante Abflachung der zweiten Progressionszone ist mangels veröffentlichter Tarifformel nicht enthalten; der tatsächliche Betrag liegt daher über dem ausgewiesenen Wert — deshalb spricht der Rechner von einer konservativen Untergrenze.
Als Orientierungsgröße nennt das Bundesfinanzministerium eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 €: Sie soll ab 2028 gegenüber heute um mehr als 600 € pro Jahr entlastet werden.
Wer zahlt durch die Steuerreform 2027 mehr?
Bei höheren Einkommen verschiebt die Reform die Spitzensätze nach unten: Der Reichensteuersatz von 45 % greift künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € statt wie bisher ab rund 277.826 €. Ab 280.000 € kommt ein neuer Spitzensatz von 47 % hinzu. Für zu versteuernde Einkommen in diesem Bereich kann die Reform daher zu einer Mehrbelastung führen.
Wichtig: Alle Zahlen stammen aus dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht abschließend beraten — die Werte können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.
Häufige Fragen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium der Finanzen — Pressemitteilung vom 2. September 2026 — Kabinettsbeschluss Einkommensteuerreform: Grundfreibetrag 12.564 €/12.900 €, Kindergeld 267 €/272 €, Kinderfreibetrag 10.056 €/10.236 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €, Entlastungsvolumen rund 10 Mrd. €
- Haufe — Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 — Detailwerte, Stufen 1.1.2027 und 1.1.2028, Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab VZ 2027, Kinderfreibetrag je Elternteil 3.564 €/3.654 €
- PwC Deutschland — BMF: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 — Tarifänderungen: 45 % ab 250.000 €, neuer Satz 47 % ab 280.000 €, Abflachung der zweiten Progressionszone
- Einkommensteuergesetz § 32a EStG — Einkommensteuertarif — Geltende Tarifformel 2026, Grundlage der Entlastungs-Schätzung
- Einkommensteuergesetz § 9a EStG — Pauschbeträge für Werbungskosten — Arbeitnehmer-Pauschbetrag