Treppenstufen berechnen nach DIN 18065 – Steigung, Auftritt & Schrittmaß
Die Schrittmaßformel nach DIN 18065
DIN 18065 (Treppen in Gebäuden) definiert die Schrittmaßformel: 2 × s + a = 59–65 cm (optimal: 63 cm). Dabei ist s = Steigung (Stufenhoöhe) und a = Auftritt (horizontale Trittfläche). Die Norm gibt Grenzwerte vor: Steigung 14–20 cm, Auftritt 23–37 cm für Wohnhaustreppen.
Optimale Werte für Wohntreppen: Steigung 17–18 cm, Auftritt 28–29 cm. Daraus ergibt sich ein Schrittmaß von 63–65 cm – komfortabel und normkonform. Steigungswinkel: ca. 30–37° für Wohntreppen.
Alle Stufen müssen gleich hoch sein
Eine der wichtigsten Anforderungen der DIN 18065: alle Steigungen einer Treppe müssen gleich hoch sein (max. Abweichung ±5 mm). Eine abweichende Stufe – oft die erste oder letzte – ist die häufigste Unfallursache auf Treppen. Berechnen Sie die Geschosshoöhe (Rohfußboden oben bis Rohfußboden unten) präzise und teilen Sie sie gleichmäßig auf die Stufenanzahl auf.
Die Geschosshoöhe für die Berechnung ist die Höhe von Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben. Beachten Sie: Belagdicken (Parkett, Fliesen) verändern die effektive Geschosshoöhe!
Kopfhöhe und Laufbreite nach DIN 18065
Die lichte Durchgangshoöhe (Kopffreiheit) muss über dem gesamten Laufbereich mindestens 2,0 m betragen (§ 5 DIN 18065, Wohnhaustreppen). Im Dachbereich mit Schrägen ist dies oft der kritische Engpass – frühzeitig planen.
Die nutzbare Laufbreite für einläufige Wohntreppen muss mindestens 80 cm betragen; empfohlen werden 100 cm für bequemes Begehen und Möbeltransport. Für Treppen, die als Fluchtweg dienen, gelten höhere Anforderungen gemäß LBO.