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Treppenstufen-Rechner — DIN 18065 Steigung & Auftritt

Wie viele Stufen braucht Ihre Treppe und wie hoch darf jede Stufe sein? Dieser Rechner berechnet Stufenanzahl, Steigung und Auftritt nach der DIN-18065-Schrittmaßformel.

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Leitfaden

Treppenstufen berechnen nach DIN 18065 – Steigung, Auftritt & Schrittmaß

Die Schrittmaßformel nach DIN 18065

DIN 18065 (Treppen in Gebäuden) definiert die Schrittmaßformel: 2 × s + a = 59–65 cm (optimal: 63 cm). Dabei ist s = Steigung (Stufenhoöhe) und a = Auftritt (horizontale Trittfläche). Die Norm gibt Grenzwerte vor: Steigung 14–20 cm, Auftritt 23–37 cm für Wohnhaustreppen.

Optimale Werte für Wohntreppen: Steigung 17–18 cm, Auftritt 28–29 cm. Daraus ergibt sich ein Schrittmaß von 63–65 cm – komfortabel und normkonform. Steigungswinkel: ca. 30–37° für Wohntreppen.

Alle Stufen müssen gleich hoch sein

Eine der wichtigsten Anforderungen der DIN 18065: alle Steigungen einer Treppe müssen gleich hoch sein (max. Abweichung ±5 mm). Eine abweichende Stufe – oft die erste oder letzte – ist die häufigste Unfallursache auf Treppen. Berechnen Sie die Geschosshoöhe (Rohfußboden oben bis Rohfußboden unten) präzise und teilen Sie sie gleichmäßig auf die Stufenanzahl auf.

Die Geschosshoöhe für die Berechnung ist die Höhe von Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben. Beachten Sie: Belagdicken (Parkett, Fliesen) verändern die effektive Geschosshoöhe!

Kopfhöhe und Laufbreite nach DIN 18065

Die lichte Durchgangshoöhe (Kopffreiheit) muss über dem gesamten Laufbereich mindestens 2,0 m betragen (§ 5 DIN 18065, Wohnhaustreppen). Im Dachbereich mit Schrägen ist dies oft der kritische Engpass – frühzeitig planen.

Die nutzbare Laufbreite für einläufige Wohntreppen muss mindestens 80 cm betragen; empfohlen werden 100 cm für bequemes Begehen und Möbeltransport. Für Treppen, die als Fluchtweg dienen, gelten höhere Anforderungen gemäß LBO.

Häufige Fragen

DIN 18065 (Treppen in Gebäuden) definiert die Schrittmaßformel: 2 × s + a = 59–65 cm (optimal: 63 cm). Dabei ist s = Steigung (Stufenhoöhe) und a = Auftritt (horizontale Trittfläche). Die Norm gibt Grenzwerte vor: Steigung 14–20 cm, Auftritt 23–37 cm für Wohnhaustreppen. Optimale Werte für Wohntreppen: Steigung 17–18 cm, Auftritt 28–29 cm. Daraus ergibt sich ein Schrittmaß von 63–65 cm – komfortabel und normkonform. Steigungswinkel: ca. 30–37° für Wohntreppen.