Bußgeld-Rechner 2026 — Bußgeldkatalog

Wie teuer wird der Verstoß? Dieser Rechner zeigt Bußgeld, Punkte in Flensburg und mögliches Fahrverbot nach dem aktuellen Bußgeldkatalog — für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer und mehr.

Bußgeldrechner 2026 – Strafen nach aktuellem Bußgeldkatalog berechnen

Wie hoch ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Höhe des Bußgeldes bei zu schnellem Fahren hängt von zwei Faktoren ab: der Überschreitung in km/h und ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattfand. Innerorts wird strenger bestraft, weil das Gefährdungspotenzial durch Fußgänger und Radfahrer deutlich höher ist. Bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zusätzlich ein Fahrverbot.

Seit der StVO-Novelle gelten erhöhte Bußgelder: Wer innerorts 20 km/h zu schnell fährt, zahlt 70 €. Bei 30 km/h sind es bereits 180 € plus ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Außerorts fallen die Strafen etwas milder aus – dort beginnt das Fahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung.

Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem Punktesystem. Leichte Ordnungswidrigkeiten bringen einen Punkt, schwere Verstöße (mit Fahrverbot) zwei Punkte, Straftaten im Straßenverkehr zwei bis drei Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkte verfügen über feste Tilgungsfristen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Einträge mit zwei Punkten nach 5 Jahren, Straftaten nach 10 Jahren. Wichtig: Neue Einträge verlängern die Tilgungsfrist früherer Punkte nicht mehr – jeder Eintrag verjährt unabhängig.

Rotlicht, Handy, Alkohol – weitere häufige Verstöße

Neben Geschwindigkeitsverstößen erfasst unser Rechner weitere häufige Tatbestände: Rotlichtverstöße kosten ab 90 €, bei über einer Sekunde Rotlichtphase drohen 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Handy am Steuer wird mit 100 € und einem Punkt bestraft – mit Gefährdung steigt die Strafe auf 150 € plus Fahrverbot.

Bei Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille drohen beim ersten Mal 500 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot – beim Wiederholungsfall verdoppelt bzw. verdreifacht sich das Bußgeld. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze: Schon geringe Mengen führen zu 250 € Bußgeld und Probezeitverlängerung.

Probezeit, Einspruch und Toleranzabzug

In der zweijährigen Probezeit gelten verschärfte Regeln: A-Verstöße (z. B. Überschreitung ab 21 km/h) und B-Verstöße führen zur Verlängerung um zwei Jahre und einem verpflichtenden Aufbauseminar. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.

Beachten Sie: Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein Toleranzabzug vorgenommen – in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 % darüber. Geben Sie in unseren Rechner die bereits abgezogene Geschwindigkeit ein (wie sie im Anhörungsbogen steht), nicht die angezeigte Tachogeschwindigkeit.

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