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Bußgeld-Rechner 2026 — Bußgeldkatalog

Wie teuer wird der Verstoß? Dieser Rechner zeigt Bußgeld, Punkte in Flensburg und mögliches Fahrverbot nach dem aktuellen Bußgeldkatalog — für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer und mehr.

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Leitfaden

Bußgeldrechner 2026 – Strafen nach aktuellem Bußgeldkatalog berechnen

Wie hoch ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Höhe des Bußgeldes bei zu schnellem Fahren hängt von zwei Faktoren ab: der Überschreitung in km/h und ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattfand. Innerorts wird strenger bestraft, weil das Gefährdungspotenzial durch Fußgänger und Radfahrer deutlich höher ist. Bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zusätzlich ein Fahrverbot.

Seit der StVO-Novelle gelten erhöhte Bußgelder: Wer innerorts 20 km/h zu schnell fährt, zahlt 70 €. Bei 30 km/h sind es bereits 180 € plus ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Außerorts fallen die Strafen etwas milder aus – dort beginnt das Fahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung.

Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit einem Punktesystem. Leichte Ordnungswidrigkeiten bringen einen Punkt, schwere Verstöße (mit Fahrverbot) zwei Punkte, Straftaten im Straßenverkehr zwei bis drei Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkte verfügen über feste Tilgungsfristen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Einträge mit zwei Punkten nach 5 Jahren, Straftaten nach 10 Jahren. Wichtig: Neue Einträge verlängern die Tilgungsfrist früherer Punkte nicht mehr – jeder Eintrag verjährt unabhängig.

Rotlicht, Handy, Alkohol – weitere häufige Verstöße

Neben Geschwindigkeitsverstößen erfasst unser Rechner weitere häufige Tatbestände: Rotlichtverstöße kosten ab 90 €, bei über einer Sekunde Rotlichtphase drohen 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Handy am Steuer wird mit 100 € und einem Punkt bestraft – mit Gefährdung steigt die Strafe auf 150 € plus Fahrverbot.

Bei Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille drohen beim ersten Mal 500 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot – beim Wiederholungsfall verdoppelt bzw. verdreifacht sich das Bußgeld. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze: Schon geringe Mengen führen zu 250 € Bußgeld und Probezeitverlängerung.

Probezeit, Einspruch und Toleranzabzug

In der zweijährigen Probezeit gelten verschärfte Regeln: A-Verstöße (z. B. Überschreitung ab 21 km/h) und B-Verstöße führen zur Verlängerung um zwei Jahre und einem verpflichtenden Aufbauseminar. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.

Beachten Sie: Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein Toleranzabzug vorgenommen – in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 % darüber. Geben Sie in unseren Rechner die bereits abgezogene Geschwindigkeit ein (wie sie im Anhörungsbogen steht), nicht die angezeigte Tachogeschwindigkeit.

Häufige Fragen

Die Höhe des Bußgeldes bei zu schnellem Fahren hängt von zwei Faktoren ab: der Überschreitung in km/h und ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattfand. Innerorts wird strenger bestraft, weil das Gefährdungspotenzial durch Fußgänger und Radfahrer deutlich höher ist. Bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zusätzlich ein Fahrverbot. Seit der StVO-Novelle gelten erhöhte Bußgelder: Wer innerorts 20 km/h zu schnell fährt, zahlt 70 €. Bei 30 km/h sind es bereits 180 € plus ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Außerorts fallen die Strafen etwas milder aus – dort beginnt das Fahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung.