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Einspeisevergütung-Rechner 2026 — EEG Einnahmen berechnen

Wie viel Geld erhalte ich für meinen eingespeisten Solarstrom? Dieser Rechner berechnet die jährlichen Einnahmen aus der Einspeisevergütung nach EEG 2023 — für Teil- und Volleinspeisung bis 100 kWp Anlagenleistung.

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Leitfaden

Einspeisevergütung nach EEG 2023 berechnen — PV-Einnahmen für Teil- und Volleinspeisung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 regelt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Die Vergütungssätze werden vierteljährlich durch die Bundesnetzagentur angepasst und gelten für 20 Jahre ab Inbetriebnahme fest. Unterschieden wird zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Netzeinspeisung) und Volleinspeisung (gesamte Strommenge ins Netz).

Für Anlagen bis 10 kWp gilt seit 2024 bei Teileinspeisung ca. 8,11 ct/kWh, bei Volleinspeisung ca. 12,87 ct/kWh. Für den Leistungsanteil 10–40 kWp wird ca. 7,03 ct/kWh (Teileinspeisung) vergütet, für 40–100 kWp ca. 5,74 ct/kWh. Diese Werte unterliegen quartalsweisen Anpassungen — aktuell unter bundesnetzagentur.de.

Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch

Volleinspeisung lohnt sich, wenn der Eigenverbrauchsanteil gering ist oder der Strompreis dauerhaft niedrig bleibt. Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) ist bei einem Strompreis über 25 ct/kWh in der Regel wirtschaftlicher, da die gesparten Strombezugskosten die höhere Volleinpeisevergütung übersteigen.

Mit einem Heimspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von typisch 25–35 % auf 60–80 % steigern — was die Amortisationszeit des Speichers (ca. 8–12 Jahre) rechtfertigt, wenn der Strompreis über 30 ct/kWh liegt.

Steuerliche Behandlung und Meldepflichten

Seit 01.01.2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) von der Einkommensteuer befreit — sowohl Einspeisevergütung als auch Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 72 EStG). Größere Anlagen oder Anlagen auf Mehrfamilienhäusern unterliegen weiterhin der Einkommensteuer, können aber die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG, Brutto-Umsatz ≤ 22.000 €/Jahr). Meldepflicht: Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden — Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme.

Wirtschaftlichkeitsberechnung: Typische 10-kWp-Anlage kostet ca. 10.000–14.000 € brutto (inkl. Wechselrichter und Montage, ohne Speicher). Jahresertrag in Deutschland: 900–1.200 kWh/kWp (Süddeutschland ca. 1.050–1.200 kWh/kWp, Norddeutschland ca. 900–1.000 kWh/kWp). Amortisationszeit (Volleinspeisung 8 ct/kWh): 12.000 kWh × 0,08 = 960 €/Jahr → ca. 12–14 Jahre. Mit Eigenverbrauch bei 30 ct/kWh: deutlich kürzer (8–10 Jahre).

Häufige Fragen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 regelt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Die Vergütungssätze werden vierteljährlich durch die Bundesnetzagentur angepasst und gelten für 20 Jahre ab Inbetriebnahme fest. Unterschieden wird zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Netzeinspeisung) und Volleinspeisung (gesamte Strommenge ins Netz). Für Anlagen bis 10 kWp gilt seit 2024 bei Teileinspeisung ca. 8,11 ct/kWh, bei Volleinspeisung ca. 12,87 ct/kWh. Für den Leistungsanteil 10–40 kWp wird ca. 7,03 ct/kWh (Teileinspeisung) vergütet, für 40–100 kWp ca. 5,74 ct/kWh. Diese Werte unterliegen quartalsweisen Anpassungen — aktuell unter bundesnetzagentur.de.