Auto anmelden, ummelden, umschreiben: Was kostet die Kfz-Zulassung 2026?
Behördengebühr, Kennzeichenprägung, Wunschkennzeichen, HU/TÜV — wer ein Auto kauft, umzieht oder das Fahrzeug abmeldet, zahlt mehr als nur die Gebühr am Schalter. Alle Kosten im Überblick.
Welche Vorgänge gibt es bei der Zulassungsstelle?
- Neuzulassung (Erstzulassung): Erstmalige Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Umschreibung (Besitzerwechsel): Gebrauchtwagenkauf — neuer Halter, oft neue Kennzeichen
- Ummeldung (Umzug): Gleicher Halter, neue Adresse — Kennzeichen ändern sich nur bei Bezirkswechsel
- Abmeldung: Fahrzeug dauerhaft außer Betrieb setzen
- Wiederzulassung: Fahrzeug nach Abmeldung erneut in Betrieb nehmen
Behördengebühren nach GebOSt 2026
Die Gebühren der Zulassungsstelle sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Lokale Zulassungsstellen können im Rahmen der Vorschriften leicht abweichen — rechnen Sie mit ±20 % Abweichung von den unten genannten Richtwerten.
- Neuzulassung / Wiederzulassung (PKW): ca. 26–28 €
- Umschreibung (Besitzerwechsel, gleicher Bezirk): ca. 18–22 €
- Umschreibung (anderer Bezirk): ca. 26–32 €
- Ummeldung (gleicher Bezirk, nur Adressänderung): ca. 12–16 €
- Ummeldung (anderer Bezirk, neue Kennzeichen): ca. 24–30 €
- Abmeldung: ca. 6–10 €
Kennzeichen: Der oft vergessene Kostenfaktor
Die Kennzeichenprägung ist nicht Teil der Behördengebühr — sie wird von einem separaten Schilderdienst direkt bei der Zulassungsstelle oder in der Nähe angeboten. Die Preise sind nicht reguliert und variieren deutlich: Ein einfaches Standardkennzeichen-Paar für PKW kostet 12 bis 28 Euro, ein einzelnes Motorrad-Kennzeichen 7 bis 16 Euro. Viele Zulassungsstellen haben einen Schilderdienst im Haus — der Preis dort ist oft etwas höher als bei externen Anbietern.
Wunschkennzeichen: 10,20 Euro Aufpreis
Wer eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen möchte, zahlt dafür eine bundesweit einheitliche Reservierungsgebühr von 10,20 Euro. Die meisten Zulassungsstellen bieten die Online-Reservierung an — das spart Zeit am Schalter. Achtung: Das Wunschkennzeichen gilt nur innerhalb des jeweiligen Zulassungsbezirks. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk verfällt die Kombination, sofern Sie sie nicht auf das neue Kennzeichen übertragen lassen (zusätzliche Gebühr).
HU/TÜV: Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?
Bei einer Umschreibung (Gebrauchtwagenkauf) ist keine zwingend neue HU erforderlich — das Fahrzeug behält seine bestehende Prüfplakette. Wenn die HU jedoch abgelaufen oder kurz vor dem Ablauf ist, empfiehlt sich die Untersuchung vor oder kurz nach dem Kauf. Kosten: PKW 80–150 €, Motorrad 60–95 €, je nach TÜV/DEKRA und Fahrzeugzustand. Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Monate abgemeldet waren, ist vor der Wiederzulassung zwingend eine neue HU fällig.
Gesamtkosten typischer Szenarien
- Gebrauchtwagen kaufen (Umschreibung, anderer Bezirk, neue Kennzeichen): ca. 55–75 €
- Gebrauchtwagen kaufen + HU fällig: ca. 135–225 €
- Neuwagen vom Händler (Neuzulassung, Kennzeichen inklusive Händlerleistung): oft pauschal 50–100 €
- Umzug innerhalb desselben Landkreises (Ummeldung, keine neuen Kennzeichen): ca. 12–16 €
- Umzug in anderen Landkreis (neue Kennzeichen): ca. 52–78 €
- Abmeldung vor Verkauf: ca. 6–10 €
Den genauen Kostenrahmen für Ihren konkreten Vorgang — inklusive Wunschkennzeichen und HU — berechnet der Kfz-Zulassungskosten-Rechner. Die jährliche Kfz-Steuer berechnen Sie anschließend mit dem Kfz-Steuer-Rechner.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) — Gesetzliche Grundlage für Zulassungsgebühren in Deutschland
- Kraftfahrt-Bundesamt — Zulassungsstatistik — Offizielle Zulassungsdaten und -verfahren
- ADAC — Auto ummelden — Praktischer Ratgeber zu Ummeldung und Umschreibung