Kfz-Zulassungskosten 2026: Was Neuzulassung, Ummeldung und Umschreibung kosten
Was regelt die GebOSt?
Die Gebühren der Zulassungsstellen richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) — einem bundeseinheitlichen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens dürfen einzelne Zulassungsstellen die Gebühren aber um bis zu etwa 20 % abweichend festsetzen, sodass die konkreten Kosten je Landkreis oder Stadt leicht variieren können.
Eine Neuzulassung kostet nach GebOSt rund 27 €. Eine Ummeldung bei Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks ist mit rund 14 € günstiger als eine Ummeldung mit Wechsel des Bezirks (rund 28 €), da im zweiten Fall ein neues Kennzeichen nötig wird.
Kennzeichen und Hauptuntersuchung sind separate Kosten
Die Kennzeichenprägung ist in der GebOSt nicht reguliert — sie wird von privaten Schildermachern zu Marktpreisen angeboten, meist zwischen 12 und 28 € pro Kennzeichenpaar. Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich eine feste Reservierungsgebühr von 10,20 € an die Zulassungsstelle.
Die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) ist bei einer Zulassung ebenfalls separat zu bezahlen, falls sie fällig ist, und wird nicht von der Zulassungsstelle, sondern von TÜV, Dekra oder einer anderen amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt.
Häufige Fragen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) — Bundeseinheitlicher Gebührenrahmen für Zulassungsstellen






