Fahrtkosten berechnen — Pendeln & Reisen
Die Fahrtkosten setzen sich aus Kraftstoff, ggf. Maut und Parkgebühren zusammen. Spritkosten = (Strecke / 100) × Verbrauch × Kraftstoffpreis. Pendler können für die Einkommensteuer die Entfernungspauschale von 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km, §9 EStG 2024) absetzen — unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel.
Jahreskosten-Vergleich: Bei 30 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstagen und 7 L/100 km Benzin zu 1,80 €/L entstehen ca. 3.326 € Spritkosten jährlich. Die steuerliche Entfernungspauschale ergibt dagegen max. 4.146 € (20 × 0,30 + 10 × 0,38 × 220 × 2) — wichtig für die Steuererklärung.