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Fahrtkosten-Rechner — Kosten pro Fahrt & Pendeln

Was kostet mein Arbeitsweg oder eine längere Fahrt wirklich? Dieser Rechner kalkuliert alle Fahrtkosten: Kraftstoff, ggf. Maut und Parkgebühren — pro Fahrt, pro Monat und pro Jahr.

Leitfaden

Fahrtkosten berechnen — Pendeln & Reisen

Die Fahrtkosten setzen sich aus Kraftstoff, ggf. Maut und Parkgebühren zusammen. Spritkosten = (Strecke / 100) × Verbrauch × Kraftstoffpreis. Pendler können für die Einkommensteuer die Entfernungspauschale absetzen — unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel, also auch bei Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften.

Jahreskosten-Vergleich: Bei 30 km einfacher Entfernung, 220 Arbeitstagen und 7 L/100 km Benzin zu 1,80 €/L entstehen für Hin- und Rückfahrt zusammen ca. 1.663 € Spritkosten jährlich (30 km × 2 × 7/100 × 1,80 € × 220 Tage). Die steuerliche Entfernungspauschale wird dagegen nur für die einfache Strecke berechnet und ergibt bei 30 km seit 2026 2.508 € im Jahr (30 × 0,38 € × 220 Tage) — die Pauschale liegt bei dieser Strecke also über den reinen Spritkosten, weil sie pauschal auch Verschleiß, Versicherung und weitere Fahrzeugkosten abdecken soll.

Entfernungspauschale seit 2026: einheitlich 0,38 €/km

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat-Zustimmung 19. Dezember 2025) hat der Gesetzgeber die bis 2025 gestaffelte Entfernungspauschale vereinheitlicht: Seit 1. Januar 2026 gelten 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke — zuvor waren es nur 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer und 0,38 €/km erst ab dem 21. Kilometer. Laut Bundesfinanzministerium bringt das einem Pendler mit 20 km Arbeitsweg rund 352 € mehr absetzbare Werbungskosten pro Jahr, bei 10 km sind es rund 176 € mehr.

Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Radfahrer und Fußgänger profitieren von der Entfernungspauschale genauso wie Autofahrer — allerdings ist die Pauschale für sie auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt, sofern sie kein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug nutzen. Wer mit dem eigenen Auto fährt, kennt keine Obergrenze.

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Häufige Fragen

Die Fahrtkosten setzen sich aus Kraftstoff, ggf. Maut und Parkgebühren zusammen. Spritkosten = (Strecke / 100) × Verbrauch × Kraftstoffpreis. Pendler können für die Einkommensteuer die Entfernungspauschale absetzen — unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel, also auch bei Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften. Jahreskosten-Vergleich: Bei 30 km einfacher Entfernung, 220 Arbeitstagen und 7 L/100 km Benzin zu 1,80 €/L entstehen für Hin- und Rückfahrt zusammen ca. 1.663 € Spritkosten jährlich (30 km × 2 × 7/100 × 1,80 € × 220 Tage).

Quellen & Rechtsgrundlagen