Fahrtkosten berechnen — Pendeln & Reisen
Die Fahrtkosten setzen sich aus Kraftstoff, ggf. Maut und Parkgebühren zusammen. Spritkosten = (Strecke / 100) × Verbrauch × Kraftstoffpreis. Pendler können für die Einkommensteuer die Entfernungspauschale absetzen — unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel, also auch bei Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften.
Jahreskosten-Vergleich: Bei 30 km einfacher Entfernung, 220 Arbeitstagen und 7 L/100 km Benzin zu 1,80 €/L entstehen für Hin- und Rückfahrt zusammen ca. 1.663 € Spritkosten jährlich (30 km × 2 × 7/100 × 1,80 € × 220 Tage). Die steuerliche Entfernungspauschale wird dagegen nur für die einfache Strecke berechnet und ergibt bei 30 km seit 2026 2.508 € im Jahr (30 × 0,38 € × 220 Tage) — die Pauschale liegt bei dieser Strecke also über den reinen Spritkosten, weil sie pauschal auch Verschleiß, Versicherung und weitere Fahrzeugkosten abdecken soll.
Entfernungspauschale seit 2026: einheitlich 0,38 €/km
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat-Zustimmung 19. Dezember 2025) hat der Gesetzgeber die bis 2025 gestaffelte Entfernungspauschale vereinheitlicht: Seit 1. Januar 2026 gelten 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke — zuvor waren es nur 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer und 0,38 €/km erst ab dem 21. Kilometer. Laut Bundesfinanzministerium bringt das einem Pendler mit 20 km Arbeitsweg rund 352 € mehr absetzbare Werbungskosten pro Jahr, bei 10 km sind es rund 176 € mehr.
Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Radfahrer und Fußgänger profitieren von der Entfernungspauschale genauso wie Autofahrer — allerdings ist die Pauschale für sie auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt, sofern sie kein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug nutzen. Wer mit dem eigenen Auto fährt, kennt keine Obergrenze.
Häufige Fragen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Entfernungspauschale — Rechtsgrundlage der Pendlerpauschale
- Bundesfinanzministerium — Steueränderungsgesetz 2025: Bürgerinnen und Bürger gezielt entlasten — Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 0,38 €/km ab 1.1.2026






