Pfändungsfreigrenze berechnen – Pfändungsschutz nach § 850c ZPO 2026
Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Geregelt ist dies in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Der unpfändbare Grundbetrag soll sicherstellen, dass Schuldner auch im Falle einer Lohnpfändung ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Betrag wird jährlich an die Entwicklung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung angepasst.
Für das Jahr 2026 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.491,75 € netto pro Monat für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Dieser Betrag erhöht sich gestaffelt, wenn der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt – etwa gegenüber Ehepartner, Kindern oder Eltern. Die genauen Schwellenwerte sind in der amtlichen Pfändungstabelle des Bundesjustizministeriums festgelegt.
Wie viele Unterhaltsberechtigte zählen?
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze hängt wesentlich von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab, denen der Schuldner tatsächlich Unterhalt zahlt. Dazu zählen in der Regel Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Volljjährige Kinder in Ausbildung können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Unterhaltspflicht besteht. Maßgeblich ist nicht die bloße Existenz von Angehörigen, sondern die tatsächliche Unterhaltsleistung.
Bei mehreren Gläubigern darf der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag nur einmal einbehalten und an das zuständige Vollstreckungsgericht abführen. Die Rangfolge der Gläubiger wird dort geregelt. Wichtig: Unterhaltsgläubiger haben nach § 850d ZPO einen bevorzugten Rang und können unter bestimmten Umständen tiefer in den geschützten Bereich eingreifen.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Neben der Lohnpfändung schützt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) das Guthaben auf dem Girokonto vor dem Zugriff von Gläubigern. Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Der automatisch geschützte Grundfreibetrag entspricht dem monatlichen Pfändungsfreibetrag, kann aber durch Bescheinigungen (z. B. vom Arbeitgeber, vom Sozialleistungsträger oder vom Unterhaltsgläubiger) erhöht werden.
Das P-Konto ist kein Spezialkonto, sondern ein normales Girokonto mit zusätzlichem Schutz. Der nicht verbrauchte Freibetrag eines Monats wird einmalig in den Folgemonat übertragen. Wer zusätzliche Freibeträge geltend machen möchte – etwa wegen Unterhaltsleistungen oder bestimmter Sozialleistungen – benötigt eine entsprechende P-Konto-Bescheinigung von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder einer Behörde.
Pfändungsfreigrenze schnell und korrekt ermitteln
Die Berechnung des tatsächlich pfändbaren Betrags ist für Laien oft schwer verständlich, da die Pfändungstabelle gestufte Beträge und Prozentwerte kombiniert. Unser Pfändungsfreigrenze-Rechner nimmt Ihnen diese Arbeit ab: Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ein, und der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel von Ihrem Lohn gepfändet werden darf und wie viel Ihnen verbleibt.
Die Ergebnisse basieren auf der jeweils aktuellen Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO. Der Rechner eignet sich sowohl für Schuldner, die ihren Nettoverdienst schützen möchten, als auch für Arbeitgeber und Gläubiger, die den korrekt einzubehaltenden Betrag ermitteln müssen. Bei komplexen Fällen – etwa mehreren Gläubigern oder Unterhaltsgläubigern – empfiehlt sich zusätzlich eine Schuldnerberatung.