StartseiteRatgeberTÜV überziehen 2026: Was es wirklich kostet — und warum Sie nicht warten sollten
Auto·5 Min. Lesezeit·16. Oktober 2026

TÜV überziehen 2026: Was es wirklich kostet — und warum Sie nicht warten sollten

Bis zu zwei Monate bleibt eine überzogene Hauptuntersuchung meist ohne Bußgeld — danach wird es gestaffelt teurer. Die genauen Fristen, Kosten und was bei einem Unfall mit abgelaufener Plakette droht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist der auf der Prüfplakette aufgedruckte Monat und das Jahr — nicht der genaue Kalendertag der letzten Hauptuntersuchung.
  • Bis zu 2 Monate nach Fälligkeit bleibt es meist bei einer Verwarnung ohne Bußgeld.
  • 2 bis 4 Monate überzogen kosten 15 €, 4 bis 8 Monate 25 €, über 8 Monate 60 € plus ein Punkt in Flensburg.
  • Lkw, Busse und sicherheitsprüfungspflichtige Anhänger unterliegen einem eigenen, strengeren Bußgeldkatalog.
  • Unabhängig vom Bußgeld kann die Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit erheblich überzogener HU Regressansprüche geltend machen.

Ab wann gilt die Hauptuntersuchung als überzogen?

Jedes Fahrzeug trägt am hinteren Kennzeichen eine runde Prüfplakette mit einer farbcodierten Zahl, die auf eine Uhrzifferposition zeigt — sie markiert Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich "TÜV"). Die HU muss bis zum Ende dieses Fälligkeitsmonats durchgeführt sein. Ab dem ersten Tag des Folgemonats gilt das Fahrzeug formal als überzogen — unabhängig davon, wie viele Kilometer in der Zwischenzeit noch gefahren werden oder wie gut der technische Zustand tatsächlich ist.

Eine feste, bußgeldfreie "Schonfrist" gibt es rechtlich nicht. In der Praxis bleibt es in den ersten beiden Monaten nach Fälligkeit bei einer Kontrolle meist bei einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung ohne Geldbuße — darauf verlassen sollte man sich aber nicht, denn die Entscheidung liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten.

Der Bußgeldkatalog in vier Stufen

  • Bis 2 Monate überzogen: in der Regel kein Bußgeld (höchstens eine Verwarnung)
  • 2 bis 4 Monate überzogen: 15 €
  • 4 bis 8 Monate überzogen: 25 €
  • Mehr als 8 Monate überzogen: 60 € plus 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)

Diese Staffelung gilt für PKW, Motorräder und leichte Anhänger nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Der Punkt in Flensburg wird erst ab der höchsten Stufe fällig — bis dahin bleibt es bei einer reinen Geldbuße ohne Eintrag im Fahreignungsregister.

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Lkw, Busse und Anhänger: andere Regeln

Fahrzeuge mit zusätzlicher Sicherheitsprüfungspflicht — vor allem Lastkraftwagen, Busse und bestimmte Anhänger — unterliegen einem eigenen, strengeren Bußgeldkatalog. Dort setzen Bußgelder teils schon innerhalb der ersten beiden Monate ein und fallen in den höheren Stufen deutlich teurer aus als bei PKW. Wer ein gewerblich genutztes Fahrzeug fährt, sollte die Fristen entsprechend enger im Blick behalten.

Mehr als nur das Bußgeld: Versicherung und Haftung

Das eigentliche Risiko einer überzogenen HU liegt selten im Bußgeld selbst — die Beträge von 15 bis 60 Euro sind überschaubar. Relevanter ist die Frage der Haftung: Kommt es zu einem Unfall, und lässt sich im Nachhinein ein sicherheitsrelevanter Mangel feststellen, der bei einer rechtzeitigen HU aufgefallen wäre, kann die eigene Kfz-Versicherung unter Umständen Regressansprüche geltend machen. Die Kosten für eine verzögerte Untersuchung stehen damit in keinem Verhältnis zum möglichen finanziellen Risiko bei einem Schadensfall.

Praktischer Tipp: Die meisten Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) bieten kurzfristige Termine an, teils ohne Voranmeldung direkt vor Ort. Wer den genauen Fälligkeitsmonat nicht mehr kennt, findet ihn auf der Prüfplakette oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Wie viel Bußgeld bei der eigenen Überziehungsdauer konkret fällig wird, zeigt der TÜV-Überziehen-Rechner auf einen Blick — inklusive Vergleichstabelle aller vier Stufen.

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