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TÜV überziehen — Bußgeld-Rechner 2026

Wie lange darf man den TÜV (Hauptuntersuchung) überziehen, und was kostet es? Dieser Rechner zeigt das Bußgeld und mögliche Punkte in Flensburg nach Monaten seit dem Fälligkeitsdatum auf der Prüfplakette — nach aktuellem Bußgeldkatalog.

Leitfaden

TÜV überziehen 2026: Bußgeld nach Monaten berechnen

Ab wann gilt die Hauptuntersuchung als überzogen?

Maßgeblich ist ausschließlich der auf der runden Prüfplakette am hinteren Kennzeichen aufgedruckte Monat und das Jahr. Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich „TÜV“) muss bis zum Ende dieses Fälligkeitsmonats durchgeführt sein. Ab dem ersten Tag des Folgemonats gilt das Fahrzeug formal als überzogen – unabhängig davon, wie viele Kilometer noch gefahren werden.

Eine feste, bußgeldfreie „Schonfrist“ gibt es nicht, in der Praxis bleibt es aber in den ersten beiden Monaten meist bei einer Verwarnung ohne Geldbuße.

Bußgeldkatalog: Die vier Stufen im Überblick

Der Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV) staffelt nach Monaten seit Fälligkeit: 0 bis 2 Monate bleiben in der Regel ohne Bußgeld. 2 bis 4 Monate kosten 15 €. 4 bis 8 Monate kosten 25 €. Ab mehr als 8 Monaten werden 60 € sowie ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) fällig.

Diese Regelsätze gelten für PKW, Motorräder und leichte Anhänger. Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfungspflicht – etwa Lkw, Busse und bestimmte Anhänger – gilt ein eigener, strengerer Bußgeldkatalog mit früher einsetzenden Bußgeldern.

Mehr als nur das Bußgeld: Versicherung und Haftung

Unabhängig von der Höhe des Bußgeldes lohnt es sich, die HU so schnell wie möglich nachzuholen: Bei einem Unfall mit erheblich überzogener Prüfplakette kann die eigene Kfz-Versicherung unter Umständen Regressansprüche geltend machen, wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel dem Unfall zugrunde lag. Die gesparte Zeit bis zum Werkstatttermin steht also in keinem Verhältnis zum möglichen finanziellen Risiko.

Praktischer Tipp: Die meisten Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTU, KÜS) bieten kurzfristige Termine an, teils ohne Voranmeldung. Wer den genauen Fälligkeitsmonat nicht mehr kennt, findet ihn auf der Prüfplakette oder im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

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Häufige Fragen

Eine feste "erlaubte" Frist gibt es nicht — ab dem Tag nach dem Fälligkeitsmonat ist die Hauptuntersuchung (HU) formal überzogen und kann bei einer Kontrolle zu einem Bußgeld führen. In der Praxis bleibt es in den ersten beiden Monaten meist bei einer Verwarnung ohne Bußgeld. Ab dem dritten Monat wird es kostenpflichtig: 2 bis 4 Monate kosten 15 €, 4 bis 8 Monate 25 €, und ab über 8 Monaten werden 60 € plus ein Punkt in Flensburg fällig. Unabhängig vom Bußgeld sollte die HU so schnell wie möglich nachgeholt werden, da bei einem Unfall mit überzogener Plakette Versicherungsfragen entstehen können.

Quellen & Rechtsgrundlagen