Bürgergeld berechnen 2026 – Regelsätze, Freibeträge und Anspruchsvoraussetzungen
Was ist das Bürgergeld und wer hat Anspruch?
Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz IV) ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Es wird vom Jobcenter bewilligt und setzt sich aus dem Regelbedarf für den persönlichen Bedarf sowie den Kosten der Unterkunft (KdU) zusammen. Anspruch haben Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Für 2026 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene (Stufe 1) monatlich 563 €. Für Partner und Bedarfsgemeinschaften gelten abgestufte Sätze: Paare erhalten je 506 € (Stufe 2), junge Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern 451 € (Stufe 3). Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 € und 471 € monatlich.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten), sofern diese angemessen sind. Was als angemessen gilt, legen die Kommunen jeweils individuell fest – in der Regel anhand von Richtwerten für Wohnungsgröße und Miethöhe in der Region. Heizkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie nicht unangemessen hoch sind.
Wer in einer zu großen oder zu teuren Wohnung lebt, erhält zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Unterkunftskosten vollständig übernommen werden, ohne dass ein Umzug verlangt wird. Erst danach muss die Wohnsituation angepasst werden. Dies gilt auch für das Vermögen: Zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit, innerhalb derer höhere Vermögenswerte toleriert werden.
Erwerbstätigenfreibetrag – Anreiz zum Arbeiten
Wer neben dem Bürgergeld erwerbstätig ist, darf einen Teil des Einkommens behalten, ohne dass es vollständig auf die Leistung angerechnet wird. Der Erwerbstätigenfreibetrag funktioniert gestaffelt: Von den ersten 100 € Bruttoeinkommen wird nichts angerechnet. Von Einkommen zwischen 100 und 520 € werden 20 % anrechnungsfrei gestellt, zwischen 520 und 1.000 € sind es 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € (bzw. 1.500 € mit minderjährigem Kind) nochmals 10 %.
Dieser Freibetrag soll den Anreiz zur Erwerbsarbeit stärken und verhindern, dass sich Arbeit finanziell nicht lohnt. Unser Bürgergeld-Rechner berücksichtigt alle Freibeträge automatisch und zeigt Ihnen, wie sich ein Nebeneinkommen auf Ihren Gesamtanspruch auswirkt.
Vermögensfreibeträge und Schonvermögen
Bürgergeld erhalten nur Personen, die ihr Vermögen zunächst weitgehend einsetzen. Jedoch gibt es Schonvermögen, das nicht angerechnet wird. Nach der Karenzzeit im ersten Jahr beträgt der Freibetrag 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich sind ein angemessenes Kraftfahrzeug, selbst genutztes Wohneigentum sowie Altersvorsorge im angemessenen Rahmen geschützt.
Die Berechnung des Bürgergelds ist komplex, weil viele individuelle Faktoren – Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnkosten, Vermögen – zusammenwirken. Unser Bürgergeld-Rechner gibt Ihnen eine fundierte Schätzung Ihres möglichen Anspruchs, ersetzt aber keine Beratung durch das Jobcenter oder eine Sozialberatungsstelle.