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Cannabis-Besitz-Rechner — Was ist in Deutschland legal?

Wie viel Cannabis darf ich legal besitzen? Dieser Rechner zeigt Ihnen die erlaubten Mengen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) — abhängig von Aufenthaltsort, Alter und Schutzzone. Mit Übersicht aller Konsumverbote.

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Leitfaden

Cannabis-Besitz in Deutschland – Was ist nach dem KCanG legal?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ab April 2024

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene ab 18 Jahren legal – geregelt durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Damit gehört Deutschland zu den ersten großen europäischen Ländern, die einen kontrollierten Umgang mit Cannabis für Erwachsene ermöglichen. Die Legalisierung ist jedoch mit klaren Grenzen und Verboten verbunden, die jeder Nutzer kennen sollte.

Das Gesetz regelt Besitz, Erwerb, Anbau und Konsum. Es gilt ausschließlich für Volljährige (§ 3 KCanG). Für Personen unter 18 Jahren bleibt Cannabis vollständig verboten. Die Strafverfolgung für Jugendliche ist sogar verschärft worden.

Besitzgrenzen: 25 g öffentlich, 50 g zuhause

Nach § 5 KCanG dürfen Volljährige im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm Cannabisblüten oder Haschisch mit sich führen. In der Privatwohnung erhöht sich das Limit auf 50 Gramm. Diese Mengen gelten unabhängig voneinander: Wer zuhause 50 g lagert, darf dennoch öffentlich nur 25 g dabei haben.

Wichtig: Das Gesetz erlaubt nur den Besitz für den Eigenkonsum, nicht den Besitz zum Zweck des Verkaufs oder der Weitergabe. Wer große Mengen besitzt, kann trotz formaler Einhaltung der Gewichtsgrenze in den Verdacht des Handels geraten. Im Zweifelsfall Kassenzettel oder Mitgliedsnachweis einer Anbauvereinigung bereithalten.

Schutzzonen und Konsumverbote (§ 6 KCanG)

Konsum ist an mehreren Orten verboten, auch wenn Besitz legal ist: Im 100-Meter-Radius (Luftlinie) um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze und öffentliche Sportanlagen für Kinder und Jugendliche ist Konsum gänzlich untersagt. Diese Schutzzonen gelten auch dann, wenn die Einrichtung gerade geschlossen ist.

In Fußgängerzonen ist Cannabis-Konsum täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr verboten. Außerdem darf nie in Anwesenheit oder Sichtweite von Personen unter 18 Jahren konsumiert werden. Wer gegen Konsumverbote verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Anbauvereinigungen – legal erwerben ab 01.07.2024

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen zugelassene Cannabis-Anbauvereinigungen (auch „Social Clubs“ genannt) Cannabis an ihre Mitglieder abgeben. Mitglieder erhalten bis zu 25 g pro Tag und 50 g pro Monat. Für 18- bis 21-Jährige gilt ein reduziertes Limit von 30 g pro Monat und ein THC-Maximum von 10 Prozent.

Der Beitritt zu einer Anbauvereinigung setzt Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland voraus. Preise und Bedingungen variieren je nach Club. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt, kann es unabhängig davon per ärztlichem Rezept erhalten – aktuelle Preise für medizinisches Cannabis auf Rezept vergleicht hanfvergleich.de.

Häufige Fragen

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene ab 18 Jahren legal – geregelt durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Damit gehört Deutschland zu den ersten großen europäischen Ländern, die einen kontrollierten Umgang mit Cannabis für Erwachsene ermöglichen. Die Legalisierung ist jedoch mit klaren Grenzen und Verboten verbunden, die jeder Nutzer kennen sollte. Das Gesetz regelt Besitz, Erwerb, Anbau und Konsum. Es gilt ausschließlich für Volljährige (§ 3 KCanG). Für Personen unter 18 Jahren bleibt Cannabis vollständig verboten. Die Strafverfolgung für Jugendliche ist sogar verschärft worden.