Geburtstermin berechnen – die Naegele-Regel und Schwangerschaftswochen
Wie wird der Geburtstermin berechnet?
Der voraussichtliche Entbindungstermin (ET) wird nach der Naegele-Regel berechnet: Erster Tag der letzten Periode + 280 Tage (40 Wochen). Bei einem regelmäßigen Zyklus von 28 Tagen liegt der errechnete Termin genau 40 Wochen nach der letzten Menstruation – oder 38 Wochen nach der vermuteten Empfängnis.
Weicht die Zykluslänge vom Standard ab, wird der Termin entsprechend angepasst: Bei einem 30-Tage-Zyklus verschiebt sich der ET um 2 Tage nach hinten, bei einem 26-Tage-Zyklus um 2 Tage nach vorne. Nur etwa 4 % aller Babys kommen tatsächlich am errechneten Termin zur Welt – die meisten werden in einem Fenster von zwei Wochen davor bis zwei Wochen danach geboren.
Schwangerschaftswochen (SSW) und Trimester
Die Schwangerschaft wird in 40 Schwangerschaftswochen (SSW) eingeteilt, beginnend ab dem ersten Tag der letzten Periode. Das 1. Trimester (SSW 1–12) umfasst die frühe Entwicklung mit Organanlage. Im 2. Trimester (SSW 13–27) wachsen die Organe heran und die ersten Kindsbewegungen werden spürbar. Das 3. Trimester (SSW 28–40) bereitet auf die Geburt vor.
Die aktuelle SSW ist ein wichtiger Orientierungswert für Vorsorgeuntersuchungen. In Deutschland sieht der Mutterpass etwa 10–12 Vorsorgeuntersuchungen vor, darunter drei Ultraschalluntersuchungen (um SSW 10, 20 und 30). Unser Rechner zeigt Ihnen, in welcher SSW Sie sich aktuell befinden und wie viele Tage noch bis zum ET verbleiben.
Mutterschutz und Elterngeld rechtzeitig planen
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten). Mit dem errechneten ET können Sie frühzeitig planen, wann das Beschäftigungsverbot beginnt und den Arbeitgeber rechtzeitig informieren.
Auch der Elterngeld-Antrag und die Mutterschutzfristen lassen sich mit dem errechneten Termin besser vorbereiten. Unser Rechner ist ein Orientierungswerkzeug – den verbindlichen Entbindungstermin legt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt auf Basis der Ultraschallmessung fest.