Unterhalt berechnen – Düsseldorfer Tabelle 2026, Selbstbehalt und Mangelfall
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist das maßgebliche Regelwerk für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf jährlich aktualisiert und von den meisten deutschen Gerichten als Orientierung herangezogen. Die Tabelle unterteilt das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Einkommensgruppen und den Unterhaltsanspruch des Kindes in drei Altersgruppen: 0–5 Jahre, 6–11 Jahre und 12–17 Jahre.
Für 2026 beginnt der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1, 0–5 Jahre) bei 482 € pro Monat. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Unterhalt gestaffelt. Ab Einkommensgruppe 10 (netto über 5.500 €) wird der Unterhalt individuell berechnet, da die Tabelle keine Höchstgrenze kennt. Der Rechner bildet alle gängigen Einkommensgruppen und Altersklassen korrekt ab.
Selbstbehalt – was dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss
Kein Unterhaltspflichtiger muss sein gesamtes Einkommen für den Unterhalt aufwenden. Der Selbstbehalt sichert dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.450 € netto pro Monat, für Nicht-Erwerbstätige 1.200 €. Gegenüber volljjährigen Kindern und dem Ehegatten gelten höhere Selbstbehaltsgrenzen.
Der Selbstbehalt umfasst Wohnkosten von bis zu 520 € – sind die tatsächlichen Wohnkosten höher, erhöht sich der Selbstbehalt entsprechend. Bei mehreren Unterhaltspflichten wird die Reihenfolge der Berechtigten relevant, da minderjährige Kinder im Rang vor anderen Unterhaltsgläubigern stehen.
Kindergeld-Anrechnung und Barunterhalt
Das Kindergeld wird hälftig auf den Tabellenunterhalt angerechnet, sofern der Unterhaltspflichtige nicht beim Kind lebt. Beim Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1–2) kann das Kindergeld sogar voll angerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig genug ist. In der Praxis zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil also den Tabellenunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergelds.
Unser Unterhalts-Rechner berechnet automatisch den Tabellenunterhalt, zieht das anteilige Kindergeld ab und zeigt den tatsächlich zu zahlenden Barunterhalt. Dabei werden das bereingte Nettoeinkommen, die Einkommensgruppe und die Altersgruppe des Kindes korrekt berücksichtigt.
Der Mangelfall – wenn das Einkommen nicht reicht
Reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht aus, um allen Unterhaltsgläubigern den vollen Unterhalt zu zahlen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren, spricht man von einem Mangelfall. In diesem Fall wird der verbleibende Betrag anteilig auf die Unterhaltsgläubiger verteilt – minderjährige Kinder und gleichgestellte Kinder genießen dabei Vorrang.
Die Berechnung im Mangelfall ist komplex und erfordert oft rechtliche Beratung. Unser Rechner weist Sie auf eine mögliche Mangelsituation hin, empfiehlt aber bei komplizierten Mehrkindfällen oder Patchwork-Situationen die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Familienrecht. Die Ergebnisse des Rechners dienen als erste Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Auskunft.