Wohngeld-Rechner 2026

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Dieser Rechner schätzt den monatlichen Mietzuschuss nach den aktuellen Wohngeldtabellen 2026 — abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Mietenstufe Ihrer Kommune.

Wohngeld berechnen 2026 – Mietzuschuss, Mietenstufen und Einkommensgrenzen

Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch?

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen. Es soll sicherstellen, dass angemessenes Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte erschwinglich bleibt. Wohngeld kann als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer) gewährt werden.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen hängen von der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde ab. Seit der umfassenden Wohngeldreform 2023 hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte mehr als verdoppelt – auf über zwei Millionen Haushalte bundesweit.

Mietenstufen I bis VII – regionale Unterschiede

Deutschland ist für die Wohngeldberechnung in sieben Mietenstufen eingeteilt, die das regionale Mietniveau widerspiegeln. Mietenstufe I gilt für ländliche Regionen mit günstigen Mieten, Mietenstufe VII für die teuersten Großstädte wie München oder Frankfurt. Je höher die Mietenstufe, desto mehr Wohngeld wird gewährt, weil die Wohnkosten entsprechend höher sind.

Die Mietenstufe Ihrer Gemeinde können Sie in der Wohngeldverordnung nachschlagen oder direkt in unserem Rechner aufwählen. Die Einstufung wird regelmäßig überprüft und angepasst. Für viele Gemeinden hat sich die Mietenstufe durch die Reform 2023 erhöht, was zu höheren Wohngeldbeträgen geführt hat.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Die Wohngeldformel berücksichtigt drei Faktoren: das Haushaltseinkommen, die tatsächliche Miete oder Belastung (begrenzt auf Höchstbeträge je nach Haushaltsgröße und Mietenstufe) und die Haushaltsgröße. Das zu berücksichtigende Einkommen wird nach Abzug von Freibeträgen – etwa für Schwerbehinderte, Alleinerziehende oder Berufstätige – ermittelt.

Die tatsächliche Berechnung erfolgt nach einer gesetzlichen Formel, die für Laien schwer nachzuvollziehen ist. Unser Wohngeld-Rechner übernimmt diese Berechnung für Sie: Geben Sie Haushaltsgröße, monatliche Bruttomiete und Haushaltseinkommen ein – und erhalten Sie eine zuverlässige Schätzung Ihres Wohngeldanspruchs, aufgeschlüsselt nach den relevanten Faktoren.

Wohngeld beantragen – Zuständigkeit und Dauer

Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde oder des Landkreises beantragt. Der Antrag umfasst Angaben zum Haushalt, zum Einkommen und zur Wohnsituation sowie entsprechende Nachweise. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt – eine rückwirkende Zahlung ist grundsätzlich nicht möglich, weshalb der Antrag zügig gestellt werden sollte.

Wohngeld muss regelmäßig neu beantragt werden – in der Regel jährlich. Ändern sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Miethöhe, muss dies der Wohngeldbehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Wer zu viel Wohngeld erhalten hat, muss es zurückzahlen. Unser Rechner hilft Ihnen, schon vor der Antragstellung einzuschätzen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

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