Kinderzuschlag 2026: Anspruch, Berechnung und Antrag beim Familienkasse
Was ist der Kinderzuschlag und wer hat Anspruch?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien, deren Einkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt deckt, aber nicht ausreicht, um auch den Bedarf der Kinder vollständig zu sichern. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und beträgt 2026 bis zu 292 € pro Kind und Monat. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 900 € brutto für Paare bzw. 600 € für Alleinerziehende.
Durch den Kinderzuschlag soll vermieden werden, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Wichtig: Wer Kinderzuschlag erhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld – die Leistungen schließen sich gegenseitig aus.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird der Elternbedarf ermittelt – er setzt sich aus dem Regelbedarf (analog zum Bürgergeld) und einem Anteil der Wohnkosten zusammen. Liegt das Haushaltsnetto über diesem Elternbedarf, wird der Überschuss zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet. Das bedeutet: Von jedem Euro über dem Elternbedarf reduziert sich der KiZ um 45 Cent.
Bei sehr niedrigem Einkommen erhalten Sie den vollen Betrag von 292 € pro Kind. Mit steigendem Einkommen sinkt der Zuschlag, bis er bei höherem Einkommen ganz entfällt. Unser Rechner zeigt Ihnen diesen Berechnungsweg transparent Schritt für Schritt.
Kinderzuschlag und weitere Leistungen
Familien, die Kinderzuschlag erhalten, haben automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten und Lernförderung werden übernommen. Außerdem entfällt in vielen Kommunen der Kita-Beitrag. Auch Wohngeld kann zusätzlich zum Kinderzuschlag bezogen werden – anders als beim Bürgergeld.
Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt, die auch das Kindergeld auszahlt. Er läuft jeweils für sechs Monate und muss dann neu beantragt werden. Seit der Reform 2020 gibt es keine obere Einkommensgrenze mehr – stattdessen läuft der Anspruch über die 45-%-Anrechnung sanft aus.
Rechenbeispiel und Tipps
Ein Paar mit zwei Kindern und 2.800 € Haushaltsnetto hat etwa 1.522 € Elternbedarf (2×506 € Regelsatz + 60 % der Warmmiete). Der Überschuss von rund 1.278 € wird zu 45 % angerechnet (575 €), verteilt auf zwei Kinder. Pro Kind bleiben 292 € − 288 € = 4 €. Bei niedrigerem Einkommen steigt der Betrag deutlich. Prüfen Sie mit dem „Lohnt sich Vollzeit?“-Rechner, wie sich verschiedene Arbeitszeitmodelle auf den KiZ-Anspruch auswirken.