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E-Auto-Förderung 2026 — BAFA-Prämie berechnen

Wie viel E-Auto-Förderung steht mir 2026 zu? Dieser Rechner ermittelt die BAFA-Prämie aus Basisförderung, Einkommensbonus und Familienbonus für reine Elektroautos und förderfähige Plug-in-Hybride — je nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl bis zu 6.000 €.

Leitfaden

E-Auto-Förderung 2026: Die neue BAFA-Prämie im Überblick

Der alte Umweltbonus war weg – jetzt kommt ein neues, sozial gestaffeltes Programm

Der klassische BAFA-Umweltbonus endete abrupt im Dezember 2023, ohne Übergangsfrist. Seit 2026 gibt es ein Nachfolgeprogramm, häufig „E-Auto-Förderung 2026“ oder „Sozialer Umweltbonus“ genannt. Anders als früher ist die Höhe der Förderung jetzt an das Haushaltseinkommen und die Kinderzahl gekoppelt – wer wenig verdient und Kinder hat, bekommt deutlich mehr als Besserverdienende.

Das Antragsportal der BAFA öffnet voraussichtlich im Mai 2026, Anträge können aber rückwirkend für Fahrzeuge gestellt werden, die bereits ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Das Gesamtbudget liegt bei 3 Milliarden Euro für rund 800.000 Fahrzeuge – ist der Topf aufgebraucht, endet die Förderung vorzeitig, spätestens aber 2029.

So setzt sich die Förderung zusammen

Die Basisförderung beträgt 3.000 € für reine Elektroautos (BEV) und 1.500 € für förderfähige Plug-in-Hybride (höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite). Hinzu kommt ein Einkommensbonus: 1.000 € bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 €, weitere 1.000 € (also insgesamt 2.000 €) unter 45.000 €. Der Familienbonus bringt zusätzlich 500 € je Kind unter 18 Jahren, gedeckelt auf zwei Kinder.

In der günstigsten Konstellation – geringes Einkommen, zwei Kinder, reines Elektroauto – ergibt das in Summe bis zu 6.000 €. Eine Einzelperson mit höherem Einkommen und einem Plug-in-Hybrid erhält dagegen nur die Basisförderung von 1.500 €.

Wer teilnehmen darf – und was sonst noch gilt

Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 80.000 € (ohne Kinder), 85.000 € (ein Kind) bzw. 90.000 € (zwei oder mehr Kinder) nicht übersteigt. Das Fahrzeug muss der Klasse M1 angehören, erstmals ab dem 1. Januar 2026 zugelassen sein und darf vorher keine Tages-, Werks- oder Vorführwagenzulassung gehabt haben. Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten.

Ein Kaufpreisdeckel, wie ihn der alte Umweltbonus mit 65.000 € kannte, ist in der aktuellen Förderrichtlinie nicht ausgewiesen (Stand Oktober 2026) – vor dem Kauf lohnt dennoch ein Blick auf die aktuellen Bedingungen direkt bei der BAFA, da sich Förderrichtlinien kurzfristig ändern können. Ergänzend lohnt ein Blick auf den E-Auto-TCO-Rechner, der zeigt, ob sich das E-Auto auch ohne Förderung gegenüber einem Verbrenner lohnt.

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Häufige Fragen

Ja. Nachdem der alte BAFA-Umweltbonus im Dezember 2023 abrupt ausgelaufen war, startet 2026 ein neues Förderprogramm des BAFA, oft "E-Auto-Förderung 2026" oder "Sozialer Umweltbonus" genannt. Es gilt für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Das Antragsportal öffnet voraussichtlich im Mai 2026, Anträge können aber rückwirkend für bereits ab Januar 2026 zugelassene Fahrzeuge gestellt werden. Das Fördervolumen ist auf 3 Milliarden Euro für rund 800.000 Fahrzeuge begrenzt.

Quellen & Rechtsgrundlagen